Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Fassung gekippt, sie jedoch leider nicht für grundsätzlich verfassungswidrig erklärt.
Eine Vorratsdatenspeicherung ist grundsätzlich und ausnahmsweise möglich, aber nicht so, wie sie derzeit in den deutschen Gesetzen geregelt ist: Dies ist der Inhalt des soeben verkündeten und mit Spannung erwarteten Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
Das höchste deutsche Gericht erklärt die Vorratsdatenspeicherungs-Regeln des deutschen Telekommunikationsgesetzes zwar für grundgesetzwidrig und nichtig, erläutert aber zugleich, wie künftig ein verfassungsgemäßes Gesetz auf der Basis der einschlägigen EU-Richtlinie aussehen kann.
Das Bundesverfassungsgericht lässt damit die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht derzeit, aber doch künftig im Prinzip zu und weicht damit von seiner bisherigen Rechtsprechung ab; es verbietet die vorsorgliche Erfassung und Speicherung aller Telekommunikationsdaten aller Bürger nicht mehr; will eine solche Speicherung aber, wenn sie ohne konkreten Anlass erfolgt, sehr streng geregelt wissen.
Kein wirklicher Erfolg also für diejenigen, die vor das höchste deutsche Gericht gezogen sind um etwas zu entfernen, was in einer freien und demokratischen Gesellschaft nichts zu suchen hat. Es gibt keine 100%tige Sicherheit in Freiheit, dessen sollten wir uns alle bewusst sein.


