• Hey, da wir mit einer ehemaligen Band mal wieder die Erfahrung machen mussten, welche Nachwirkungen es haben kann, wenn kein gegenseitiger Vertrag für das Konzert unterzeichnet wurde, möchte ich nun eigentlich ganz gerne für die jetzige Band einen solchen Vertrag erstellen, der dann von uns als Band, sowie dem Veranstalter unterzeichnet werden soll.

    Was für Punkte sollten dort eurer Meinung nach erscheinen? Welche sind unwichtig und blähen den Vertrag nur unnötig auf? Wir wollen den Veranstalter ja auch nicht mit nem 20-Seiten-Vertrag vergraulen...

    Vielleicht habt ihr ja ein paar ganz gute Ideen?

  • Hi!
    Gar nicht so einfach. Es gibt mehrere Möglichkeiten solche Verträge zu schließen. Ich habe unten mal aufgeschlüsselt, was ich so schreiben würde. Das sind wie gesagt nur ein paar meiner Gedanken und stellt in keinster Form eine Rechtsberatung oder Ähnliches dar.


    Als erstes die Allgemeinen Daten

    Es sollte Euer Bandname und Euer Ansprechpartner drin stehen. Am besten mit Handynummer (für evtl. kurzfristige Kontaktaufnahme vor Konzerten) und Emailadresse. Eure evtl. Firmierung sollte auch stimmen. Die gleichen Daten sollten vom Veranstalter drin stehen.

    Als zweites Daten zur Veranstaltung.

    Datum, ggf Ausweichdatum, Spielzeiten, Spieldauer, Veranstaltungsort, Beginn / Einlaß, Größe, Ob Open Air, Halle, Zelt oder in der Kneipe gespielt werden soll. Art der Veranstaltung.

    Als drittes die, zum Teil freien, Vereinbarungen:

    Gage - Bar, oder Überweisung, Wird Übernachtung gestellt und ein abschließbarer Raum für´s Equipment, Sollen von Euch Werbematerialien gestellt werden, wenn ja welche und wieviel, Ob die Pa, der Mischer, das Licht und das Schlagzeug mitgebracht werden muß, oder gestellt wird, Zeitspanne des Soundchecks.

    Als viertes würde ich die Anlagen mit aufnehmen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB - komme ich gleich noch zu), ggf. Stageplan, Demo CD, Technikskizzen o.Ä.

    salvatorische Klausel
    Beispiel:
    "Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften."

    Dann fehlen eigentlich nur noch die Unterschriften und das Datum,
    sowie - ganz wichtig - Der Verweis (Beispiel) "Dieser Vertrag unterliegt den allgemeinen Geschäftsbedingungen von XXXXXX (Siehe Anlage oder Rückseite). die hiermit von beidfen Vertragspartnern als verbindlich anerkannt werden."

    In die Allgemeinen Geschäftsverbindungen kannst Du dann die peripheren Vereinbarungen und Pflichten aufnehmen.
    z.B. Das der Veranstalter die Veranstaltung bei der Gema anzumelden hat, und das die Abgaben nicht von Eurer Gage abgezogen werden dürfen (man hat ja schon so einiges erlebt). Dann, daß Ihr wenn einer von Euch krank wird, Ihr keinen Schadenersatz zahlen müsst, sowie keine Haftung für Einnahmeverluste , entstandene Kosten o.ä. übernehmt. Gleiches gilt bei Höherer Gewalt und Unfall, auch Transportmittelunfall. Natürlich muß auch drin stehen, daß Ihr dann keine Gage bekommt.
    Dann könnt Ihr auch hineinschreiben, daß der Veranstalter bei Absage ohne allgemein anerkannten Grund der Veranstaltung z.B. 1/4 der Gage zu zahlen hat. Zusätzlich solltet Ihr erläutern, daß ein Allgemein anerkannter Grund nicht in einem plötzlichen Desinteresse des Veranstalters begründet ist, oder in schlechtem Wetter etc.
    Dann sollte darin geregelt sein, wann die Barzahlung der Gage zu erfolgen hat.
    Also direkt nach dem letzten Ton. Auch das keine Kosten für Werbung des Veranstalters abgezogen werden dürfen.

    Ein warmes Essen pro Bandmitglied und Techniker, sowie lecker Freibier sollte auch drinstehen. Ebenso wie das Stellen einer Unterkunft bei Entfernung über z.B. 150 Km. Auch, daß die PA und die Bühne gegen Wetter geschützt sein muß. Ist sie das nicht = Volle Gage ohne spielen.

    Was Ihr an Strom und Technik braucht, und das Ihr keine Haftung übernehmt für Schäden, die aus dem Betrieb der PA heraus entstehen (Kabelbrand ö.ä) oder aus der Veranstaltung an sich.

    Freikarten / Gästeliste. z.B. bis max. 4 Pers. je Bandmitglied

    Aufhängen des Bandtransparentes in Bühnennähe, ggf. ebenfalls Sponsorenbanner.

    Beispiel für den Abschluß:
    " Dies ist die Version 1/2006 der AGB der Band XXXX, gültig ab XX.XX.20XX. Sie behalten in dieser Form ihre Gültigkeit, bis eine neue Version herausgegeben wird. Es kommt jeweis die Form der AGB zur Anwendung, die bei Vertragsschluß Gültigkeit hatte"

    Ach - Was Ihr noch braucht:
    Ein schwarzes Anzugjackett. - Ein Paar schwarze Anzughosen. - Ein Hut. Schwarrrrz!" :cool:

    Bei diesem Hinweisen handelt es sich lediglich um Gestaltungshilfen, die in jedem Einzelfall möglichst nach entsprechender Beratung durch einen Rechtsanwalt angepasst werden müssen. Jedwede Verwendung dieses Textes geschieht auf eigenes Risiko und unter jeglichem Haftungsausschluß des Verfassers.

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