Hi Jellykentucky,
vorab, ich bin Laie auf dem Gebiet. So wie ich es verstanden habe, und das ist nicht unbedingt richtig, liegst du in zwei Punkten genial daneben:
Wenn ein Lied nicht bei der GEMA gemeldet, heißt das nicht, das es herrenlos ist. Deine Aussage gilt nur, wenn das Lied ein traditional ist oder der/die Urheber länger als 70 Jahre tot sind.
Falls dies nicht der Fall ist, bist du verpflichtet, vor der öffentlichen Aufführung oder oder sonstiger Nutzung mit dem Urheber Kontakt aufzunehmen und mit ihm/ihnen über die Höhe des Geldes zu verhandeln, für das du das Recht kriegst, dieses Lied zu spielen. Ansonsten begehst du meiner Meinung nach Diebstahl geistigen Eigentums. Um dieses zu vereinfachen, besteht die GEMA. Die GEMA macht das inkasso für geschützte Lieder und schützt sie nicht. Und das Inkasso kann sie nur machen, wenn sie vom Urheber dazu ermächtigt wurde.
Weiterhin darfst du urheberrechtlich geschützte Stücke ohne Einwilligung des Urhebers nicht verändern. Ich habe die Angewohnheit, neue Texte auf Melodien zu schreiben. Dazu hätte ich für formale Korrektheit eine Bearbeitungserlaubnis der Urhebers haben müssen. Habe ich einmal probiert, lief folgendermaßen ab:
1. Ich habe an den Verlag als Rechteinhaber geschrieben und um die Erteilung einer Bearbeitungserlaubnis gebeten.
2. Darauf erhielt ich ein Schreiben, das ich meine fertige Bearbeitung einschicken solle. Diese würde man im deutschen Subverlag prüfen. Sofern dieser zur Erkenntnis käme, die Bearbeitung sei tragbar, würde dieser es an den amerikanischen Hauptverlag zur Prüfung weitergeben. Dieser würde mir dann vielleicht eine Bearbeitungserlaubnis geben unter der Bedingung, das ich alle Erträge aus urheberrechtlicher Verwertung an ihn abführen würde. Ohne dieses würde nie eine Bearbeitungsgenehmigung erteilt.:789:
3. Ich hab eine eigene Melodie geschieben.
Das ist eine persönliche Erfahrung, ob ich alles richtig verstanden habe, weiß ich nicht. Für eine verläßliche Betrachtung verweise ich dich wie immer an einen Rechtsanwalt deines Vertrauens.