Hallo zusammen,
kann mir irgendjemand eine - gerne auch rechtliche - Definition eines "Loop" und eines "Samples" geben?? Falls eine Quellenangabe möglich ist, nehm ich die auch
Danke!!!!!!!
Schönen Gruß
Wolle
Hallo zusammen,
kann mir irgendjemand eine - gerne auch rechtliche - Definition eines "Loop" und eines "Samples" geben?? Falls eine Quellenangabe möglich ist, nehm ich die auch
Danke!!!!!!!
Schönen Gruß
Wolle
Hallo,
Wikipeadia darf in rechtswissenschaftlichen Arbeiten nicht als Quelle angegeben werden. Die Idee hatte ich auch schon Hat jemand so etwas zufällig in einem Buch stehen?
Gruß
Wolle
Das ist schade, weil Wiki an der Stelle ausnahmsweise mal genau ist. Ansonsten in die Bibliothek, der Kollege Brockhaus sollte das auch kennen.
Wofür willst du das haben? Relevant ist es erst bei Urheberrechts- und Verwertungsrechtsfragen und da gibt es keinerlei Definition - Die Verwendung von ein paar Sekunden Urhebberrechtlich geschützem Materials ist relevant (Bei Kraftwerk vs, Moses Pelham ginge es um eine geloopte Sample von 2 sek.)
Also für Umgangssprchlien Definitionen reicht Wikipedia mehr als aus, bei Rechtsfragen existieren "Loops" und "Samples" nicht.
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