Alle Aussagen in dieser Mail stammen von einem juristischen Laien, der seine Meinung kundtut. Wer eine verläßliche Auskunft möchte, wende sich nicht an mich, sondern an eine qualifizierte Person, z.B. einen Rechtsanwalt.
Das playback wird urheberrechtlich geschützt (vor der Gesangsaufnahme) die Texte kommen jedoch von mir.
Ich weiß nicht, woher diese Aussage stammt. Auf jeden Fall von jemanden, der keine Ahnung vom deutschen Urheberrecht hat. Entweder es ist geschützt oder es ist nicht geschützt. In Deutschland kann man nichts urheberrechtlich schützen lassen. Wenn diese Aussage von einem Vertreter des großen Labels gekommen ist, kennt der die Grundlagen seines Handwerks nicht.
Auf einer professionellen CD dabei zu sein ist zwar schön, macht aber nicht satt. Wie kann ich verhindern, über den Tisch gezogen bzw. ausgebootet zu werden, wenn das Ding gelaufen ist?
Meiner Meinung nach mußt du unterscheiden:
- Nach Urheberrecht gehört der Liedtext dem Urheber. Du mußt nur beweisen können, das du es als erster geschrieben hast (Das ist das Problem:sm-nachdenk: - wurde hier aber schonmal erörtert - such mal nach Einschreiben, da hat sich jemand zu geäußert). Das Inkasso für diese Rechte macht üblicherweise die GEMA. Schützen tut die GEMA deine Rechte aber nicht.
- Deine Mitwirkung als Sänger oder sonstiger Musiker gibt dir auch Rechte. Diese werden üblicherweise von der GVL wahrgenommen (http://www.gvl.de).
- Natürlich können sie dich ausbooten, du kannst sie ja nicht zwingen, dich mitsingen zu lassen und dich dafür zu bezahlen. Aber auch wenn jemand anderes deinen Text singt, stehen dir als Urheber die Tantiemen für den Text zu
Auf die Urheberschaft kannst du nach deutschem Recht gar nicht verzichten, du musst aber aufpassen, die wirtschaftliche Verwertung der Rechte nicht abzutreten.
Wie gesagt, alles eine unmaßgebliche Laienmeinung ....