Hi doc,
es kommt beim Zeugen darauf an, was das Beweisthema ist:
Der Zeuge ist kein taugliches Beweismittel für die Beweisfrage, ob jemand ein Werk zu einem bestimmten (zumeist "früheren") Zeitpunkt erschaffen hat, weil der Zeuge das schlicht nicht wahrnehmen kann. Das Erschaffen eines Musikwerkes findet im Kopf des Musikers statt. Selbst wenn ein wirklich unparteilicher Zeuge direkt neben dem Musiker saß als dieser das Werk geschaffen haben will, kann er nicht sagen, ob der Musiker das Werk nun wirklich geschaffen hat oder nur (gekonnt) so getan hat als ob, zB weil er das Werk zuvor irgendwo gehört oder die Noten gelesen hatte.
Der Zeuge, und vielleicht meinst Du das, ist aber durchaus geeignetes Beweismittel für die Behauptung, der Musiker hätte ihm zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Musikstück gezeigt/vorgeführt, wo immer der Musiker das auch her hatte. Dies kann genügen, wenn kein anderer nachweisen kann, noch früher über das Werk verfügt zu haben. Dann ist nämlich zu vermuten, dass der Musiker der Urheber des Werkes ist (woher sollte er das Stück auch sonst haben, wenn er der erste war?)
Grüße