Hörproben auf Band-HP??

  • Moinsen.
    Ich mag durch die Klauseln und Gesetze der GEMA nicht so richtig durchblicken.
    Sind Hörproben kostenfrei auf der Band HP erlaubt?
    Wenn ja, wieviele Sekunden dürfen die lang sein?:icon_smile:

    Sorry, hab grad festgestellt, das die Frage hier schonmal gestellt wurde...:cray:
    (erst schauen, dann schreiben...uupss.)

    • Offizieller Beitrag

    So wie der Doc. es sagt, sieht es auch aus.
    Wollt ihr eure eigenen Ergüsse online stellen, könnt ihr soviel online setzen, wie ihr wollt.
    Geht es an GEMA-geschütztes Material sieht es schon ganz anders aus. 30 Sek. sollten aber auch Gebührenfrei sein.

    • Offizieller Beitrag

    So wie der Doc. es sagt, sieht es auch aus.
    Wollt ihr eure eigenen Ergüsse online stellen, könnt ihr soviel online setzen, wie ihr wollt.
    Geht es an GEMA-geschütztes Material sieht es schon ganz anders aus. 30 Sek. sollten aber auch Gebührenfrei sein.

    Falsch!!!!!!

    Zitat der Gema (...für Websites):
    "Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig."

  • Hi andi und alle anderen,

    gibt es noch eine Ausnahmeregelung für eigenes GEMA-pflichtiges Material für die eigene Homepage? Gab es mal, aber ändert sich ja dauernd :c010:

    MfG
    landmesser


    Falsch!!!!!!

    Zitat der Gema (...für Websites):
    "Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig."

    ... der sich die rechte Socke mit der Zange anzieht ...

    • Offizieller Beitrag

    Hi andi und alle anderen,

    gibt es noch eine Ausnahmeregelung für eigenes GEMA-pflichtiges Material für die eigene Homepage? Gab es mal, aber ändert sich ja dauernd :c010:

    MfG
    landmesser

    http://www.gema.de/fileadmin/inha…aesentation.pdf

    • Offizieller Beitrag

    Falsch!!!!!!

    Zitat der Gema (...für Websites):
    "Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig."



    Ok, das war mal anders.
    Musste mich vor ein paar Jahren auch mal damit auseinandersetzen, da waren es noch 30 Sek.

  • soweit ich mich erinnere bin ich wegen der webpage diskussion aus der gema raus :)

    1. du darfst gemagemeldete musik nur dann "einfach so" auf deine seite stellen, wenn du keinen shop, keine Werbung mit Ziel eines beliebigen Verkaufes (also nicht bloß CDs sondern auch Teddys) und keine weiterführenden Links zu anderen Seiten mit Verkaufsoption hast...
    2. Zu "gemagemeldet" zählt auch Deine eigene musik, sofern du sie als Komponist oder Textdichter erschaffen hast.
    3. Liest man sich die gemaverträge mal richtig durch stellt man fest, dass nicht der komponist über die anmeldung und damit die anmeldung über die verwertung oder nicht verwertung durch die gema entscheidet, sondern, der komponist verpflichtet ist, jedes Werk, das als solches definiert werden kann, der gema anzumelden, damit sie es verwerten kann...
    heißt: bist du in der gema, musst du deine eigene musik anmelden und die zu verrechnenden gebühren auch zahlen, wenn du einfach nur auf deiner webpage für deine musik werben möchtest.... und dort zufällig auch feuerzeuge mit dem bandlogo für 10cent angeboten werden...

    so hab ich das jedenfalls mal gelernt...
    vielleicht is ja schon wieder alles gaanz anders :)
    gruß,
    niv

    Es ist und bleibt Segen und Fluch...

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