Wie man seine Songs schützt...

  • Moin,

    ich habe eine Frage und möchte euch dafür ein (natürlich rein fiktives) Szenario vorstellen:

    Ein paar Jungs (im Folgenden "Hammerband") haben einen Song geschrieben, den einige Vertreter eines großen Labels (im Folgenden "Haie") zu fassen bekommen haben. Sie finden den Track klasse und meinen, man müsse ihn nur mal von einer medienwirksameren Band ("The Bills") spielen lassen, dann würde daraus unter Garantie ein Hit - die Hammerband besteht nämlich aus faltigen alten Säcken!

    Hammerband fühlt sich zwar geehrt, möchte aber vermeiden, dass die Haie den Song nehmen und mit den Bills groß raushauen. Darum hat sich einer der Jungs ausführlich mit der GEMA und anderen Spaßvereinen beschäftigt, was ihn aber mehr verwirrt denn aufgeklärt hat. Die GEMA will nach eigenen Angaben nämlich im Ernstfall keinen Schutz des Urheberrechts darstellen. Selber per Post zusenden oder einen Notar beauftragen will Hammerband aber auch nicht, da das alles nicht wasserdicht zu sein scheint.

    Jetzt hat Hammerband aber ein Gespür für Promo und hat den betroffenen Song bereits auf CD verkauft, bietet ihn bei mp3.de an und hat ihn in ihrem MySpace-Player. Außerdem dreht Hammerband in Kürze ein Video zum Song, live wurde er auch schon mehrfach gespielt (davon gibt es Mitschnitte in Ton und Bild). Genügend Beweismittel, um festzustellen, dass man der Urheber ist? Meiner Meinung nach muss man damit nicht zwangsläufig durchkommen.

    Darum also die Frage: gibt es eine absolut sichere Möglichkeit, den Song bzw. generell seine eigenen Kreationen vor dem Klau durch ein Label zu verhindern?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Ratschläge. Da der Fall selbstredend nur simuliert ist, können wir uns Diskussionen üver Eure persönliche Meinung zu Hammerband sparen (klar, bassti?)

    Viele Grüße,

    Micha

    • Offizieller Beitrag

    Hey, was soll das denn ? :p
    Ich habs doch eingesehen. :rolleyes:

    Ich weiß gar nicht mehr wo ich das gehört habe bzw. mit wem ich mich darüber unterhalten hatte:

    Die einzig wirklich gute Methode soll wirklich mit meinem Notar zusammen klappen.
    CD mit dem Song in einen Briefumschlag, diesen versiegeln und beim Notar mit Unterschrift hinterlegen.

    Falls es dann irgendwann mal dazu kommen sollte, dass jemand anders diesen Song verwendet, holt man sich seine CD wieder beim Notar ab und zeigt diese (immer noch unversiegelt) vor.

  • songs mit angabe der komponisten zur gema schicken, fertig. dafür sind die da...

    Wie gesagt: Frau Gema meint, dass sie lediglich die Nutzungsrechte und damit verbudene Vergütungen verwaltet. Im Streitfall würde die Eintragung keinerlei Vorteil bringen, zumal die Gema grundsätzlich nicht in solche Uneinigkeiten einbezogen werden möchte. Quelle: Gema selbst...

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