Rickenbacker Nachbau

  • Hallo,

    seit Längerem finde ich die Rickenbackerbässe mehr als nur gut, und wollte mal fragen ob es da auch preiswertere Nachbauten von gibt, so in der Art wie bei Fender/squier?

  • Moin Tim,

    ich habe mich auch mal mit der Frage beschäftigt, da ich selbst so einen Nachbau besitze: Ein Rickenbacker 4001 Nachbau in sunburst. Gekauft 1997 inklusive kleinem 40W-Amp und Zubehör für 350 Mark (!).

    Das Ergebnis meiner Recherchen zu diesem schicken Holz war, dass Ibanez zwischen 1964 und 1978 den Rickenbacker kopiert hat. Den Import nach Europa hat seinerzeit die Firma "Luxor" übernommen und den Bass auch kurzerhand gelabelt. Scheinbar ist der Bass also älter als ich.

    In diesem Thread eines Bassforums gibts ein paar interessante Infos. Hoffe, dass das Link-posten okay ist.

    Auf dem Musikerflohmarkt in Ibbenbühren ist mir einmal ein solches Exemplar übrigens für 650 Euro unter die Augen gekommen.

    Und bevor Du fragst: Ich geb das Teil bestimmt nicht her, auch wenn ich eigentlich mehr mit meinem Sandberg spiele.

    Gruß und so

    Joentz

  • Hallo Tim,
    mit den Kopien der Rickenbacker ist das nicht so einfach. Fa. Rickenbacker achtet schon darauf, dass die Kopien ihren Originalen nicht zu nahe kommen. Vor nicht allzu langer Zeit gab es Kopien von Johnson und Carreer, von ersteren sogar mit durchgehendem Hals.
    Aber mal ehrlich, das ist nur Optik ! Einen Rickenbacker als Kopie ist meiner Meinung nach Selbstbetrug. Sound, Verarbeitung und eben nur echt aus USA, gibt es nur bei Rickenbacker.
    Ist nicht leicht solch ein Teil zu bekommen, ich weiß, aber irgendwann klappt es. Hat eben auch nicht jeder und jener welcher, gibt sowas nicht wieder her. Meiner ist auch aus den Siebzigern und derbe abgespielt, aber eben echt.

    Da musst du entweder lange sparen oder wie der Kollege zuvor schon meinte, etwas gebrauchtes erwerben. Die IBANEZ Kopien sind aber auch schon fast so legendär wie die Rickis selber und entsprechend teuer.

    Vielleicht hilft dir das etwas.
    Ein echter lohnt sich jedenfalls !

  • Alles klar das klingt doch schon mal sehr gut alles und läuft auch fast auf meine eigenen Gedanken hinaus. Dann steht wohl mal Sparen und der Musikerflohmarkt an.
    Ein Original wäre mir im Grunde auch am liebsten, da ich Ibanez als MArke aber auch sher schätze würde ich mich auch damit zufireden geben.

    Vielen dank für eure Hilfe!!!

  • Ich spiele auch mit dem Gedanken mir eine Rickenbacker Kopie zu kaufen.
    Habe ein bisschen im Web gestöbert, die gebrauchten Kopien bei ebay links liegen gelassen und bin über diese gute Stück gestolpert.

    http://www.okmusic.de/product_info.php?info=p76939

    Hat jmd den Bass schonmal in den Händen gehabt? Was sagt ihr zum P-L-Verhältnis?
    390€ für ein neues Stück erscheint mir nicht allzuviel.

    Mein Problem ist, ich möchte einen neues Bass kaufen, nicht über 400€. Da ist dann klanglich eh nicht so viel drin, also vergleicht bitte den Career nicht mit dem Original, sondern vllt mit einer fender squier. Meint ihr, dass der da mithalten kann?

  • Ich glaube mit nem Career kannste nichts falsch machen. Die haben im günstigeren Preissektor und bei Kopien nen ganz guten Ruf. Ich habe allerdings noch keinen angespielt. Was is mit "Moneyback" usw?

  • 14-täges Rückgaberecht und übernhahme des Rücksendeportos, wie immer also.

    Das hier macht mich aber stutzig:

    "Die Rückzahlung des Kaufpreises erfolgt per Überweisungs-Gutschrift auf das Kundenkonto"

    Heißt das, dass die 389€ dann nicht auf mein Bandkonto überwiesen werden, sondern eine Gutschrift auf mein Kundenkonto erfolgt? Soweit ich weiß, ost jeder Onliner Versandhänder verpflichtet auch das Geld zurück zu zahlen und nicht nur ein Gutschein auszustellen.

  • Hier nochmal für alle:

    Zitat

    Widerrufs- und Rückgaberecht
    Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen alle Artikel aus unserem aktuellen Angebot innerhalb von 14 Tagen an uns zurückzusenden, soweit er Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. Dies gilt nur für Fernabsatzverträge gemäß §312b BGB. Die Ware muss in ordnungsgemäßem Zustand, ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und frei von Rechten Dritter an okmusic zurückgeschickt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Rückzahlung des Kaufpreises erfolgt per Überweisungs-Gutschrift auf das Kundenkonto. Das Rückgaberecht besteht bei der Bestellung von eingeschweißten oder versiegelten Datenträgern wie CDs, Audiokassetten, Videos, DVDs, Noten und Büchern sowie Software nur dann, wenn die entsprechende Ware in der Einschweißfolie bzw. mit einem unbeschädigten Siegel an uns zurück gesandt wird. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden, es sei denn, die Ware kann nicht als Paket versandt werden. In diesem Fall beginnt die Frist durch Erklärung des Rückgabeverlangens in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Ware und am Tag nach dem Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung. Das Rückgaberecht ist vollständig ausgeschlossen, soweit Waren nach Wunsch des Kunden angefertigt werden. Macht der Kunde von seiner Möglichkeit der Rückgabe Gebrauch, ist okmusic berechtigt, für die Zeit des Verbleibs der Ware beim Kunden eine angemessene Nutzungsvergütung zu verlangen. Des Weiteren hat der Kunde, der von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht, okmusic die Wertminderung oder den Wert der Ware zu ersetzen, soweit der Kunde die Ware nicht ordnungsgemäß zurücksenden kann, weil er die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten hat. Okmusic trägt die Kosten der Rücksendung ab € 40,- Warenwert. Sie stellt hierfür UPS-Rücksendungsscheine zur Verfügung. Versendet der Kunde die Ware unfrei, so übernimmt okmusic lediglich diejenigen Transportkosten, die bei der Versendung eines UPS-Rücksendungsscheines entstanden wären.


    Da werd ich auch nicht ganz schlau draus.:icon_question: Aber hier im Board wird sich bestimmt jemand finden der sich damit besser auskennt.

  • Ich schreibe da mal eine email hin und lasse mir schriftlich bestätigen dass ich das geld dann auch wirklich wieder bekomme. anrufen erscheint mir zu unsicher.
    Aber danke für die hilfe, pea:danke:

  • natürlich bekommst Du dein Geld auf dein Konto zurück.
    solltest Du eine Art Kunden"konto" bei denen haben, so hast Du auch darauf Zugriff, und kannst entsprechend selbsttätig auf dein Bankkonto überweisen.
    Ich denke sicher , die meinen Dein Bankkonto, wohin die rücküberweisen.

    Achtung, erst die UPS-Rücksendescheine anfordern, sonst zahlst Du die Transportkosten selbst!

  • Ich habe jetzt eine Antwort von dem shop erhalten.


    Zitat

    Die Rückzahlung erfolgt auf dem selben Wege wie vorher die Zahlung.

    Unseren neuen interaktiven Online-Katalog für Musiker finden sie unter http://www.okmusic.de/shop_content.php?coID=14 !

    Danke und mit freundlichen Grüßen
    Manuel Backert

    Ich habe das Gefühl er drückt sich ein bisschen um eine klare Aussage, was meint ihr?

  • Mit anderen worten bekommst du dein Geld per Überweisung wieder. Es sei denn du hast es mit einer Brieftaube geschickt, dann bekommst du es natührlich auch mit der Luftpost.:out_cold:

  • Ich habe jetzt eine Antwort von dem shop erhalten.


    Ich habe das Gefühl er drückt sich ein bisschen um eine klare Aussage, was meint ihr?

    Was ist daran unklar?? Da steht "du bekommst dein Geld zurück". Eines der Verbraucher-Schutz-Gesetze, regelt immer uneingeschränktes Rückgaberecht von 14 Tagen auf Fernabsätze (z.B. Internetkäufe), laut BGB !

    Vebraucher-Schutz = Privatpersonen, Achtung! Gilt nicht für Gewerbetreibende!

    Egal wie du bezahlst, auf diesem Wege bekommst du dein Geld zurück! Natürlich nicht bei Kreditkartenzahlung.

  • vielleicht ende februar? jetzt sagt er ja noch nicht allzu viel aus, wenn ich ihn aber ein bisschen öfter gespielt habe werde ich einen schreiben. noch scheppern die saiten ein wenig...

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