Hallo Leute,
gibt es eigentlich übliche Regelungen für den Fall, das der Veranstalter kurzfristig absagt? Strafgeld, wird Gage trotzdem gezahlt ....
Schließlich habe ich mir den Tag freigehalten, anstatt in Urlaub zu fahren oder mit meinen Kindern in den Heide-Park. Ist bei mir nicht aktuell - wir haben normalerweise keinen schriftlichen Vertrag - aber die Frage ist neugierigerweise.
Irgendwas üblich?
Lutz
ps: Ich weiß, auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Das ist nur eine Frage der Beweislast.
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