• Hallo Leute,

    mein Name ist Alex und ich spiele in einer Coverband Gitarre.
    Wir covern eine recht breite Palette an songs und das führt mich direkt zu meiner Frage.

    Wie verhällt es sich bei live Auftritten? Wir planen im August bei einem Festival zu spielen welches unser Kumpel organisiret und wir werden dort kostenlos spielen. Müßen wir dann trotzdem was an die GEMA zahlen? Dazu muss ich sagen es handelt sich nicht um eine Privatparty bzw. um eine Veranstaltung wo Eintrittsgelder verlangt werden.

    Also rein teoretisch gesehen darf die GEMA uns ja nichts berechnen weil wir ja nichts am Auftritt verdienen oder?

    Und die zweite Frage ist, dürfen wir Video bzw. Audiodateien online stellen auf unserer Seite?
    In dieser Hinsicht hat der Boarduser Bas(s)ti mir schon recht gut geholfen (vielen Dank hierfür nochmal) aber ich möchte es etwas genauer wissen.

    Ich meine wir würden unsere Aufnahmen bei YouTube bzw. MyVideo hochladen und dann in unsere Homepage verlinken, genauso bzw. ähnlich mit den Audiodateien.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Auch ja und noch was wichtiges. Bitte postet hier nur wenn ihr euch 100&tig sicher seid wovon ihr redet. Es ist ein sehr wichtiges Thema für uns. Ich habe in anderen Boards oft die Erfahrung gemacht, dass viele nur vom hören sagen was wissen.

    Vielen Dank im Voraus

  • Die Einzigen, die dir das alles mit bestimmter Sicherheit sagen können, werden die Leute von der GEMA selbst sein. Schreib die doch einfach mal an...oder ruf dort mal durch.. die werden dir sicher gerne weiterhelfen.
    Sonst kann ich dir leider nicht weiterhelfen, da dies einer Rechtsauskunft gleich käme. Dazu fehlt mir erstens das passende Studium + Examen und zweitens erlauben es die Boardregeln nicht.
    Ich würde die GEMAnesen einfach mal anrufen/anschreiben und nachfragen. Und solche Lizenzen kosten auch nicht die Welt glaube ich.

    Adresse und Infos findest du auch hier: http://www.GEMA.de

    viele Grüße,

    Edmund

    Ohne Proben ganz nach oben!!!

  • Hallo toter Mann :giggle:

    wenn du 100%ige Auskunft haben willst, ruf bei dem Verein an. Es ist erstens so, wie Edmund es schon gesagt hat (Rechtsauskunft im Board), und zweitens blicken die wenigsten Musiker wirklich richtig durch das umfangreiche Regelwerk durch.

    Also, viel Spaß mit der GEMA :tongue00154kq:

  • Wenn du eine Versanstaltung organisierst, bei der Musik gespielt wird (egal ob Live oder aus dem Radio) sind auf jeden Fall Gema Gebühren fällig. Es spielt dabei keine Rolle ob ihr bezahlt werdet oder kostenlos auftretet. Entscheident ist, ob die Veranstaltung "öffentlich" ist, oder privat. Lädst du ein paar Freunde zu dir nach Hause auf ein Bier ein = keine Gema. Öffentlicher Ort, wo jeder Zugang hat = Gema zahlen. Egal ob Eintritt oder Freibier.

    Ihr solltet aber wissen, das Gema-Gebühren in der Regel vom Veranstalter zu zahlen sind. Nicht von der Band. Das geht euch gar nichts an. Lasst euch da nicht übers Ohr hauen. Häufig versuchen Veranstalter diese Kosten auf die Musiker abzuwälzen. Das wäre unseriös! Checkt eure Verträge genau.

    Wie das mit dem Veröffentlichen auf deiner Homepage aussieht, ist schon ein etwas schmalerer Grat! Zuerst musst du herausfinden, ob die Songs, die ihr covert, überhaupt bei der Gema gelistet sind. Dafür gibt es eine öffentliche Gema-Datenbank. Sind eure Songs dort nicht gelistet, werden keine Tantiemen für den Urheber (Gema-Gebühren) fällig. Zumindest nicht in Deutschland.

    Weiterhin hängt es noch davon ab, ob ihr den Song "stark verändert" oder mehr oder weniger "originalgetreu" nachspielt. Auch hier gibts es Unterschiede, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, oder nicht. Zu diesem Thema würde ich wirklich die Gema selbst befragen. Die haben auf ihrer HP ein sehr gutes FAQ.

  • Ich habe keine Ahnung und poste hier Unsinn, weil ich ein blutiger Laie bin. Geht bitte zu einem Rechtsanwalt eures Vertrauens.

    Meine private Meinung ist:

    Die Sache mit der GEMA ist m.E. vom Veranstalter zu regeln. Dieser muß die Setlist bei der Gema einreichen. Für jede Veranstaltung ist GEMA fällig, außer du läßt dich vorher freistellen. Die Höhe der GEMA-Gebühren ist u.a. von der Höhe des Eintrittspreises und der Raumgröße abhängig.

    Zum Hochladen auf Homepages habe ich wenig Ahnung. Ich würde nur Lieder ins Internet stellen, die ich selbst komponiert und getextet habe. Und das auch nur, wenn du selbst nicht GEMA-Mitglied bist.

    100% sichere Auskunft kann dir nur ein Rechtsanwalt geben.

    ... der sich die rechte Socke mit der Zange anzieht ...

  • Hi Jellykentucky,

    vorab, ich bin Laie auf dem Gebiet. So wie ich es verstanden habe, und das ist nicht unbedingt richtig, liegst du in zwei Punkten genial daneben:

    Wenn ein Lied nicht bei der GEMA gemeldet, heißt das nicht, das es herrenlos ist. Deine Aussage gilt nur, wenn das Lied ein traditional ist oder der/die Urheber länger als 70 Jahre tot sind.

    Falls dies nicht der Fall ist, bist du verpflichtet, vor der öffentlichen Aufführung oder oder sonstiger Nutzung mit dem Urheber Kontakt aufzunehmen und mit ihm/ihnen über die Höhe des Geldes zu verhandeln, für das du das Recht kriegst, dieses Lied zu spielen. Ansonsten begehst du meiner Meinung nach Diebstahl geistigen Eigentums. Um dieses zu vereinfachen, besteht die GEMA. Die GEMA macht das inkasso für geschützte Lieder und schützt sie nicht. Und das Inkasso kann sie nur machen, wenn sie vom Urheber dazu ermächtigt wurde.

    Weiterhin darfst du urheberrechtlich geschützte Stücke ohne Einwilligung des Urhebers nicht verändern. Ich habe die Angewohnheit, neue Texte auf Melodien zu schreiben. Dazu hätte ich für formale Korrektheit eine Bearbeitungserlaubnis der Urhebers haben müssen. Habe ich einmal probiert, lief folgendermaßen ab:

    1. Ich habe an den Verlag als Rechteinhaber geschrieben und um die Erteilung einer Bearbeitungserlaubnis gebeten.

    2. Darauf erhielt ich ein Schreiben, das ich meine fertige Bearbeitung einschicken solle. Diese würde man im deutschen Subverlag prüfen. Sofern dieser zur Erkenntnis käme, die Bearbeitung sei tragbar, würde dieser es an den amerikanischen Hauptverlag zur Prüfung weitergeben. Dieser würde mir dann vielleicht eine Bearbeitungserlaubnis geben unter der Bedingung, das ich alle Erträge aus urheberrechtlicher Verwertung an ihn abführen würde. Ohne dieses würde nie eine Bearbeitungsgenehmigung erteilt.:789:

    3. Ich hab eine eigene Melodie geschieben.

    Das ist eine persönliche Erfahrung, ob ich alles richtig verstanden habe, weiß ich nicht. Für eine verläßliche Betrachtung verweise ich dich wie immer an einen Rechtsanwalt deines Vertrauens.

    ... der sich die rechte Socke mit der Zange anzieht ...

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