• Tag Leute,

    ich habe mal eine Frage zu MySpace, vielleicht weiß ja einer von Euch
    Genaueres.
    Darf man einen gecoverten Song bei Myspace einstellen, oder nicht?
    Es heisst zwar in den AGB´s, dass man keine Songs oder Videos einstellen darf, da sonst der Account gesperrt wird. Wie sieht es aber bei selbstinterpretierten Liedern aus? Die noch dazu nicht kommerziell vertrieben werden?

    Weiss da jemand was???

    Gruß
    Doc.

  • Es gibt da eine feste Definition von Covern und Interpretieren, die müsste ich mal aus dem BassProfessor rauskramen.

    Aber rein rechtlich würde ich sowas lassen.

  • Heho, es gibt Songs die mittlerweile (weil weltweit verbreitet) zum :command:"öffentlichen Liedgut" gehören [also quasi schon als TRADITIONALS einzuordnen sind]; weil sie eh jeder auf dem Kamm blasen kann.

    Dies is geschehen, damit eben NICHT die entsprechenden Riffs, Tabs, Sequenzen einbetoniert sind (also eher pro Covering).
    Ob und wo es darüber eine definierte Liste gibt weiß ich nicht.
    (fon: gema /od google)

    sichere beispiele: house of the tralala - hey joe - the faith healer - strummin` - don`t let me be misunderstood

    gretz Karsten

  • Also wir haben bewusst pushed again von den toten hosen nicht hochgeladen, a) weil es schlecht ist und b) weil wir uns wgen der rechte auch nicht sicher waren. Im zweifelsfall würde ichs lieber lassen, das kann dir ne menge ärger ersparen!

  • Soweit ich weiß ist es nicht erlaubt!
    Das Ding ist, dass die natürlich nicht alle myspace Seiten durch-checken können und es deswegen noch viele Bands gibt, die gecoverte Songs drin haben.
    Doch Wenn die euch erwischen sollten, dann könnte das böse enden!
    Ich weiß zB, dass jemand ne Anzeige bekommen hat, da er ein sogar unbekanntes Lied, welches aber bei der Gema angemeldet war, gecovert hat...

  • Soweit ich weiß ist es nicht erlaubt!
    Das Ding ist, dass die natürlich nicht alle myspace Seiten durch-checken können und es deswegen noch viele Bands gibt, die gecoverte Songs drin haben.
    Doch Wenn die euch erwischen sollten, dann könnte das böse enden!
    Ich weiß zB, dass jemand ne Anzeige bekommen hat, da er ein sogar unbekanntes Lied, welches aber bei der Gema angemeldet war, gecovert hat...

    Oh shit,

    ich glaube, dann lass ich´s lieber!!!:thmbdn:
    Danke für die Tipps...

    Gruß
    Doc.

  • Ach Moment, da fällt mir doch noch was ein!!!!
    Was wäre denn, wenn man den Song bei Youtube einstellt und das Teil dann zu Myspace verlinkt, oder spielt das im deutschen Bürokratenstaat keine Rolle?

    Gruß
    Doc.

  • Ich denke mal, dass in dem Fall die Nummer aus dem LG Hamburg zum Zuge kommt, im Rahmen derer Ihr als Betreiber eures Profils für die Einbindung des Videos zuständig seid.

  • Ich würde das mit Youtube nicht riskieren..
    Das sind ja nich die Leute von Myspace die die Anzeige machen, sondern die von der Gema...
    Ich glaub die Leute von Myspace haben genug Stress mit anderen Dingen!

    • Offizieller Beitrag

    :command:...hier nochmal Hinweise für gecoverte Songs.......

    -alle Coversongs auf Bandseiten sind Gemapflichtig..."Private Websites zu Präsentationszwecken"

    -auch Hörproben (Länge z.B. 30 Sek) sind Gemapflichtig

    Zitat: Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig.

    - auch bei selbstinterpretierten Liedern ist die Genehmigung des Urhebers nötig (Urheberrecht) !!!!

    Alle Angaben ohne Gewähr, ich bin kein Anwalt, ich habe die Infos aus dem Netz!

    Also immer schön vorsichtig sein, das gilt auch für myspace!!!!! Wenn Euch die Gema oder der Urheber "erwischt", kann es teuer werden....:blink:

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