- Offizieller Beitrag
Das Hörproben von Coversongs auf der eigenen Homepage kostenpflichtig sind, ist mir bekannt. Soweit ich weiss, ist immer der Betreiber der Website verantwortlich. Wie ist es eigentlich, wenn ich auf meiner Bandseite nur einen Link zu z.B. myspace setze und dort meine Hörproben von Coversongs hinterlege? Falls die Gema darauf aufmerksam werden sollte, ist dann der Betreiber dieser Seite (in diesem Fall "myspace") verantwortlich, oder könnte man selber als Band auch "bestraft" werden?