Hilfe für eine rechtswissenschaftliche Arbeit zum Thema "Musikplagiat"

  • Hallo zusammen,

    kann mir irgendjemand eine - gerne auch rechtliche - Definition eines "Loop" und eines "Samples" geben?? Falls eine Quellenangabe möglich ist, nehm ich die auch :)
    Danke!!!!!!!

    Schönen Gruß

    Wolle

    Dummheit ist auch eine natürliche Begabung!! :danke:

  • Hallo,

    Wikipeadia darf in rechtswissenschaftlichen Arbeiten nicht als Quelle angegeben werden. Die Idee hatte ich auch schon :) Hat jemand so etwas zufällig in einem Buch stehen?

    Gruß

    Wolle

    Dummheit ist auch eine natürliche Begabung!! :danke:

  • Das ist schade, weil Wiki an der Stelle ausnahmsweise mal genau ist. Ansonsten in die Bibliothek, der Kollege Brockhaus sollte das auch kennen.

  • Wofür willst du das haben? Relevant ist es erst bei Urheberrechts- und Verwertungsrechtsfragen und da gibt es keinerlei Definition - Die Verwendung von ein paar Sekunden Urhebberrechtlich geschützem Materials ist relevant (Bei Kraftwerk vs, Moses Pelham ginge es um eine geloopte Sample von 2 sek.)

    Also für Umgangssprchlien Definitionen reicht Wikipedia mehr als aus, bei Rechtsfragen existieren "Loops" und "Samples" nicht.

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