Das ist es, was uns noch wirklich gefehlt hat, aber mal weiter im Text…
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gilt seit 1. Januar. Danach müssen Telefon- und Internetfirmen Verbindungsdaten sechs Monate speichern. Wie dies funktionieren soll, ist aber noch immer unklar. Die Musikbranche macht hingegen Druck. Sie hat Interesse an den Daten, die eigentlich nur im Kampf gegen den Terror genutzt werden sollten.
Und meiner Meinung nach nur noch eine Frage der Zeit, bis die aufopfernde Lobby arbeit bei der Politik Gehör finden wird. Die MI erkennt weiterhin nicht, dass nicht genug Kohle für Essen und Musik da ist, weswegen die rückläufigen Verkäufe nicht allein der P2P Nutzern und Schwarzkopierern auf den Zettel geschrieben werden dürften.
Vollkommen unklar sei noch, wie die riesigen Datenmengen überhaupt sinnvoll verwaltet werden könnten, sagte ein Sprecher gegenüber tagesschau.de. Dazu würden zurzeit Arbeitsgruppen gebildet. Im Mobilfunkbereich müsse T-Mobile jetzt zusätzlich zu den Verbindungsdaten den Standort der Kunden speichern, auch hierfür gebe es noch keine praktische Umsetzung. Die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung belaufen sich für die Telekom den Angaben zufolge allein in diesem Jahr auf zwölf Millionen Euro. Dazu kommen nach bisherigen Schätzungen jährliche Kosten in Höhe von etwa zwei Millionen Euro.
Das. liebe Mitwähler und Eigentümer abgegeben Stimmen werden wir alle bezahlen dürfen, ob über Steuern oder höhere Telekommunikationsrechnungen.
Auch beim Telekom-Konkurrenten 1&1 wird die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben noch dauern: Ein Firmensprecher sagte auf Anfrage, man werde die eingeräumte Übergangsfrist bis Ende 2008 nutzen. »Da ungeachtet der anhängigen Verfassungsbeschwerde noch keinerlei Rahmenbedingungen – beispielsweise eine technische Richtlinie – feststehen, speichern wir aktuell die Daten unserer Kunden weiterhin ausschließlich zu Zwecken der Rechnungsstellung«, so der Sprecher.
So ist das richtig. Und die Verfassungsbeschwerde wird nicht ohne sein.
Auch das Telekommunikationsunternehmen Hansenet gab gegenüber tagesschau.de an, das neue Gesetz erst Mitte bis Ende des Jahres umzusetzen. Es gebe noch überhaupt keine Vorschriften, wie die Daten künftig an die Ermittler übermittelt werden sollten, sagte ein Sprecher. Unklar sei auch, wie hoch die Entschädigung für die Auskünfte genau sein werden. Bislang sei »wenig geregelt«, hieß es, das Unternehmen fühle sich »recht allein gelassen«.
Macht Euch keine Sorgen, entweder Vater Staat und/ oder der dumme Kunde wird die Rechnung bezahlen.
Während die Vorgaben der Vorratsdatenspeicherung zur Terrorbekämpfung technisch also noch längst nicht umgesetzt werden können, wollen Anwälte der Musikindustrie die Daten – wie von Kritikern seit langem befürchtet – möglichst bald für zivilrechtliche Zwecke nutzen. Laut Gesetz ist die Nutzung nur für »erhebliche« sowie »mittels Telekommunikation begangene« Straftaten erlaubt. Unterstützung erhielt die Branche bislang von einzelnen unionsregierten Bundesländern. Sie forderten, dass Privatunternehmen bei Internet-Providern erfragen dürften, wer sich hinter einer bestimmten IP-Adresse verberge. Musikverlage und Filmkonzerne sollten damit die Möglichkeit bekommen, gezielt gegen Verletzungen ihres Urheberrechts vorzugehen. Laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ist dies aber nicht vorgesehen.
Wenn man keine Terroristen damit fängt, dann muss ich der ganze technische und finanzielle Aufwand doch irgendwie lohnen. Sollte das möglich werden werde ich mich selbstständig machen und auch mal die Daten bei den Providern abfragen von denjenigen, die hier so meine Seite besuchen und eventuell illegal meinen urheberrechtlich geschützten Text kopieren… :roll:
Die Juristen beklagen, dass bislang kein direkter Zugriff auf die Daten für zivilrechtliche Zwecke vorgesehen ist: »Leider wird zur Abfrage der Adressen der jeweiligen Rechteverletzer nach wie vor ein Umweg über die Strafverfolgungsbehörden erforderlich sein.« Schon jetzt verschaffen sich Anwälte also durch Strafanzeigen Einsicht auf Verbindungsdaten. Künftig könnten die Informationen aus der Vorratsdatenspeicherung, ursprünglich zur Terrorbekämpfung gespeichert, auf diesen Weg ebenfalls zur Musikindustrie wandern.
Und ich beklage, dass man nicht jedem »Deppen« Zugriff auf solche sensible Daten gewähren darf, denn wer stellt fest, ob die gespeicherte IP zur Anfrage auch wirklich diejenige ist, die die Urheberrechtsverletzung begangen hat? Wer prüft? Wer entscheidet? Wie kann man sich dann wehren?
Unterdessen verschob das Bundesverfassungsgericht erneut seine Entscheidung über einen Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung. Wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte, sei gerichtsintern noch nicht entschieden, welcher der beiden Senate über den Eilantrag entscheidet. Erster und Zweiter Senat sind offenbar beide der Ansicht, dass sie für die Bearbeitung des Eilantrags zuständig sind. Dutzende Gegner der umstrittenen Regelung hatten zu Silvester den Eilantrag in Karlsruhe eingereicht, um das Gesetz vorläufig zu stoppen. Insgesamt unterstützen rund 30.000 Bürger eine Sammelklage. Auch mehrere Bundestagsabgeordnete hatten sich der Klage angeschlossen.
Och Jungs (und Mädels): Ist doch völlig Wurst, Hauptsache Ihr kommt jetzt mal in die Puschen, um dem Horror ein verdientes Ende zu bereiten.