Wie man bei Spiegel Online erfahren darf (und auch in der heutigen Tageszeitung) gedenkt Anti Bürgerrechtsminister Schäuble seine elektronische Schnüffelsoftware, auch Bundestrojaner genannt, auch ohne richterliche Erlaubnis bis zu drei Tage Festplatten durchsuchen zu lassen. Weiterhin soll die Schnüffelei nicht nur auf den Verdächtigen begrenzt, sondern auch ihm nahe stehenden Personen ausgeweitet werden, was z. B. bei einer Mitbenutzung des Rechners durch Familienangehörige der Fall wäre.
Weiterhin soll
»auch der Personenkreis, auf den das BKA seine Ermittlungen ausweiten kann, ist dem Bericht zufolge in dem Gesetzesentwurf deutlich weiter gefasst als bislang. So sollen die Ermittler künftig nicht nur von Terrorverdächtigen Daten erheben dürfen, sondern auch von »Kontakt- und Begleitpersonen«, derer sich potentielle Täter »zur Begehung der Straftat bedienen könnten«.«
Das zum Thema der engen Begrenzung dieser sehr einschneidenden Maßnahme. Und wer will wirklich einen Glauben machen, dass eine solche Maßnahme, die sogar mit einer Verfassungsänderung einher gehen könnte, nur für lächerliche 10 Fälle im Jahr angewendet werden soll? Und man führe eine »hysterische Diskussion«, ja, völlig zu Recht, wie ich finde, denn langsam kommt das ganze hässliche Gesicht Schäubles zutage. Und es wird nicht bei terroristischen, pädophilen und orga Fällen bleiben, womit man nun versucht, das Ding durchzudrücken. Das wird, wenn der Fuß erst einmal in der Tür ist, irgendwann runter gebrochen bis zum einfachen Urheberechtsverstoß, den man gerade seitens des Justizministeriums versucht zu bagatellisieren (Begrenzung der Abmahngebühren).
Gut ist, das Informationen über diese Heimlichkeiten an die Öffentlichkeit gelangt sind, denn alleine diese Geheimhaltung zeigt doch, was man da hinter verschlossenen Türen versucht. Eine Überwachung vieler Bürger ohne jegliche Kontrolle durch richterliche Instanzen durchzuführen. Aber auch der Richtervorbehalt ist keine wirkliche Bastion für die Bürgerrechte, werde doch häufig technisch unerfahrenen Richtern die Durchsuchungswünsche seitens der Polizei »mundgerecht« vorgeschrieben. Mangels technischen Eigenverstandes wird sicherlich mehr unterschrieben, als unterschrieben werden dürfte.
Hier die druckbare Version aller bisherigen Ideen zur Umsetzung der Schnüffelei.
Wer einigermaßen am Computer versiert ist und den immer wieder auftauchenden Ermahnungen nach Sicherheit gerade im Hinblick auf das Internet Beachtung schenkt, kann durchaus eine versteckte Schnüffelsoftware entdecken. Gerade dann, wenn sie Daten überträgt, denn dies lässt sich mittels Software nachvollziehen, auch wenn die eigenen Sicherheitsprogramme nicht auf den Trojaner aufmerksam werden.
Für total schwachsinnig ist die Art und Weise, wie man denn auf die Ausstattung des Verdächtigen kommen möchte: Mit einem Hausbesuch. Dann kann man gleich den Durchsuchungsbefehl mitbringen und den Rechner komplett einsacken. Doch die Angst vor verschlüsselten Dateien ist wohl größer und gerade dies möchte man vor der Verschlüsselung abfangen können. Als Krimineller würde ich jetzt meine digital erfassten Pläne auf einem nicht mit dem Netz verbundenen PC erstellen, diese dort verschlüsseln und erst dann auf den Internetrechner mittels gebranntem oder schreibgeschützten Datenträger (um eine Infizierung durch den BuTro zu verhindern) übertragen. dann sind nur noch Kommunikationswege erfassbar, und das geht auch ohne BuTro.
Die Eile, mit der man seitens des BMI drängt, ist verdächtig. Als ob man noch schnell vor dem Urteil des Verfassungsgerichts sein Gesetz durchprügeln möchte? Und die Begründung, man benötige dies jetzt dringend, weil Informationen abgerufen werden müssten ist schon mehr als frech. Als ob vorhandene Ermittlungsmethoden in der Vergangenheit nicht absolut ausgereicht hätten.
Jetzt können wir nur noch beten, dass unserer Verfassungsgericht, welches in den letzten Jahren leider immer wieder unsere Herren Politiker auf den Boden der bürgerrechtlichen Tatsachen zurück bringen musste, auch diesmal wieder eine weise Entscheidung trifft. :evil: