Nach dem Hick und Hack um die Nachfolge des äh, bayrischen, ähm, Ministerpräsi äh denten, geht die regierende Partei der Oberkonservativen unter Beckstein gegen die PC Spieler vor. Laut Heise Online hat Bayern den ersten Schritt zur Entmündigung der erwachsenen PC Spieler unter dem Deckmäntelchen unseres (sowieso europweit bekannten) laschen Jugendschutzes…
getan.
Der Bundesrat befasst sich in seiner Sitzung am 16. Februar mit der bayerischen Gesetzesinitiative zu einem Verbot von so genannten Killerspielen. Die Vorlage steht unter dem Titel »Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes« als 17. Tagesordnungspunkt auf der Agenda der 830. Sitzung des Bundesrats. Ziel des Vorstoßes sei es, »die Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen vor den negativen Einflüssen jugendgefährdender Medien insbesondere so genannter Killerspiele« zu verbessern, heißt es in der Erläuterung des Gesetzentwurfs.
Inhalt des Gesetzentwurfes ist u. a.:
Der Gesetzentwurf sieht daher einen neuen Straftatbestand in § 131a StGB vor,
der die Herstellung, Verbreitung und Zugänglichmachung virtueller Killerspiele
unter Strafe stellt. Damit sollen Spielprogramme erfasst werden, die grausame
oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche
Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an solchen Gewalttätigkeiten
ermöglichen. Verhindert werden sollen aber auch reale Gewaltspiele, wie z.B.
Paintball oder Gotcha. Dazu soll ein neuer § 118a in das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
eingefügt werden, der die Veranstaltung und die Teilnahme an
menschenverachtenden Spielen mit einer Geldbuße belegt. Weitere Änderungen
sieht der Gesetzentwurf im Jugendschutzrecht vor. Es geht dabei um das Verbot
offensichtlich schwer jugendgefährdender Trägermedien, strengere Anforderungen
an Bildschirmspielgeräte sowie Verbesserungen bei der Indizierung von
Medien und bei der Freiwilligen Selbstkontrolle. Einher gehen diese Maßnahmen
mit einer Erhöhung des Bußgeldrahmens im Jugendschutzgesetz von
50 000 auf 500 000 Euro.
Wenn ich das richtig verstehe soll zwar die Jugend geschützt werden, jedoch träfe dieser Paragraph alle Nutzer solcher Spiele, wobei die Definitionen der einzelnen Tatumstände schon interessant wären, denn so liesse sich fast alles, was Gewalt beinhaltet, verbieten.
Wenige Jahre nach den Bluttaten in Bad Reichenhall 1999 und in Erfurt 2002 sind
die Bürgerinnen und Bürger angesichts der neuen Gewalttat in Emsdetten 2006
aufs Neue zutiefst erschüttert.
Einige wenige Vorfälle zu benutzen, um eine ganze Branche sowie deren erwachsenen Käufer zu gängeln, ist der Ausfluss schlecht recherchierter Politik von Menschen, die meistens nicht mal wirklich wissen, wovon sie sprechen, da sie selbst nie mit solchen Spielen in Berührung gekommen sind. Dies ähnelt fast einer modernen Hexenjagd.
Weiterhin bleibt man den wissenschaftlichen Beweis schuldig, das diese Spiele alleinveranwortlich sind für die genannten Taten. Wenn dem so ist, wären auf der Welt millionenfache potenzielle Amokläufer unterwegs – merkwürdig nur, dass es im Angesicht dieser großen Zahl doch nur vergleichsweise wenige Vorfälle zu geben scheint.
Und nun der Paragraph:
§ 131a
Virtuelle Killerspiele
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme,
die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen
oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten
Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder
auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder
einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.“
Die beiden PDF Dateien beinhalten brisantes Gedankenwerk unserer Herren Vordenker aus Bayern.
Allerdings ist die spezifische Ausrichtung von
„Killerspielen“ zu beachten. Demgemäß werden an den Grad der Gewalttätigkeiten hier geringere
Anforderungen zu stellen sein als dort. Erfasst werden sollen Spielhandlungen, in
denen – fänden sie in der „realen“ Welt statt – dem Objekt der Handlung Schmerzen oder
Qualen erheblichen Ausmaßes zugefügt würden. Gleich steht der Fall, dass der Spieler –
unter der genannten Prämisse – aus gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung heraus tätig
wird, gleichfalls, dass eine menschenverachtende und rücksichtslose Tendenz zum Ausdruck
kommt.
Leider sind diese Politiker keine virtuellen Spielpartner. Denen hätte man dann die Portion Strom gekürzt, damit nicht so viele schadhafte Ideen herauskommen….
Aber es soll ja nicht bei der virtuellen Gewalt bleiben, nein auch sogenannte Paintball- oder Gotchaspiele werden in die dunkle Ecke des Gesetzes gestellt und werden somit in den Untergrund verschwinden.
Nicht-virtuelle »Killerspiele« wie Paintball oder Gotcha, »die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird«, will der Entwurf zur Ordnungswidrigkeit erklären – wer solche Veranstaltungen ausrichtet, daran teilnimmt oder dafür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt, soll mit einer Geldbuße belegt werden.
Laut einer Umfrage lehnt die Mehrzahl der Internetnutzer in Deutschland ein Verbot solcher Spiele ab.