MamboBlog

Stellung beziehen – eine Meinung haben – Mamboblog!

You are currently browsing the blog archives for the month Februar 2007.

Archives: Februar 2007

2007 13 Feb

Was tun…

Filed under: Beziehung | RSS 2.0 | TB | 3 Comments

… wenn eine Beziehung auseinander zu brechen droht? Alles Gerede, alles Getue scheint dann plötzlich wirkungslos zu sein. Alle Versprechen gebrochen, alles Vertrauen geht den Bach runter und was bleibt?

»Das hätte ich von euch ja nie gedacht«, bekommt man zu hören, « ihr ward doch immer so harmonisch«, geht es weiter. Was man noch im eigenen Saft zu regeln versucht hat, scheint die Dimensionen des selbst Machbaren zu überschreiten. Fremde Hilfe ist angesagt, Freunde, Bekannte, Trauzeugen, Familie, alle, die einem auch nur etwas sagen können oder einfach nur zuhören. Doch jetzt braucht man Ratschläge, etwas, was eine das Gefühl gibt, nach vorne schauen zu können. Verlustängste.

Die Jahre des Zusammenlebens, das Kennen des Partners, die Tiefe der Gefühle. Wo man gestützt wurde, wo man stützen konnte, was hat man nicht alles zusammen erlebt. Alles wegwerfen? Jahre des Glücks, aber auch des aneinander Reibens, die gemeinsame Entwicklung in der Beziehung, alles umsonst? Oder nur die Stufe für den nächsten Menschen in seinem Leben?

Und zu guter Letzt: Die gemeinsamen Anschaffungen, der hoffentlich nicht kommende Streit ums Geld. »Bleiben wir Freunde?« – gibt es das wirklich, ehrliche Freundschaften nach dem Bruch der Liebe? Ist nicht der Schmerz zu groß den anderen Menschen in den Armen eines neuen zu sehen? Das zu fühlen und zu berühren, was vor kurzem man nur selbst durfte? Wie lange dauert die Trauer? Gibt es noch eine Chance?

Fragen und wirre Gedanken. Angst und Trauer. Hoffnung und Glauben. Bangen und Beten. Was lief falsch? Wo liegen die Fehler? Ist es irreversibel?

Nur eines ist wohl klar: So oder so, irgendwann geht die Sonne wieder auf wenn das Herz seinen Schmerz überwunden hat. Ob mit dem alten Partner oder einem neuen. Nur kann man das im Jetzt und Hier nicht hören, will es nicht hören, will festhalten.

Ist der Weg des Lebens wirklich vorbestimmt? Ist es nicht änderbar durch den Menschen?

:sad:

Nach dem Hick und Hack um die Nachfolge des äh, bayrischen, ähm, Ministerpräsi äh denten, geht die regierende Partei der Oberkonservativen unter Beckstein gegen die PC Spieler vor. Laut Heise Online hat Bayern den ersten Schritt zur Entmündigung der erwachsenen PC Spieler unter dem Deckmäntelchen unseres (sowieso europweit bekannten) laschen Jugendschutzes… :roll: getan.

Der Bundesrat befasst sich in seiner Sitzung am 16. Februar mit der bayerischen Gesetzesinitiative zu einem Verbot von so genannten Killerspielen. Die Vorlage steht unter dem Titel »Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes« als 17. Tagesordnungspunkt auf der Agenda der 830. Sitzung des Bundesrats. Ziel des Vorstoßes sei es, »die Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen vor den negativen Einflüssen jugendgefährdender Medien insbesondere so genannter Killerspiele« zu verbessern, heißt es in der Erläuterung des Gesetzentwurfs.

Inhalt des Gesetzentwurfes ist u. a.:

Der Gesetzentwurf sieht daher einen neuen Straftatbestand in § 131a StGB vor,
der die Herstellung, Verbreitung und Zugänglichmachung virtueller Killerspiele
unter Strafe stellt. Damit sollen Spielprogramme erfasst werden, die grausame
oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche
Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an solchen Gewalttätigkeiten
ermöglichen. Verhindert werden sollen aber auch reale Gewaltspiele, wie z.B.
Paintball oder Gotcha. Dazu soll ein neuer § 118a in das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
eingefügt werden, der die Veranstaltung und die Teilnahme an
menschenverachtenden Spielen mit einer Geldbuße belegt. Weitere Änderungen
sieht der Gesetzentwurf im Jugendschutzrecht vor. Es geht dabei um das Verbot
offensichtlich schwer jugendgefährdender Trägermedien, strengere Anforderungen
an Bildschirmspielgeräte sowie Verbesserungen bei der Indizierung von
Medien und bei der Freiwilligen Selbstkontrolle. Einher gehen diese Maßnahmen
mit einer Erhöhung des Bußgeldrahmens im Jugendschutzgesetz von
50 000 auf 500 000 Euro.

Wenn ich das richtig verstehe soll zwar die Jugend geschützt werden, jedoch träfe dieser Paragraph alle Nutzer solcher Spiele, wobei die Definitionen der einzelnen Tatumstände schon interessant wären, denn so liesse sich fast alles, was Gewalt beinhaltet, verbieten.

Wenige Jahre nach den Bluttaten in Bad Reichenhall 1999 und in Erfurt 2002 sind
die Bürgerinnen und Bürger
angesichts der neuen Gewalttat in Emsdetten 2006
aufs Neue zutiefst erschüttert.

Einige wenige Vorfälle zu benutzen, um eine ganze Branche sowie deren erwachsenen Käufer zu gängeln, ist der Ausfluss schlecht recherchierter Politik von Menschen, die meistens nicht mal wirklich wissen, wovon sie sprechen, da sie selbst nie mit solchen Spielen in Berührung gekommen sind. Dies ähnelt fast einer modernen Hexenjagd.

Weiterhin bleibt man den wissenschaftlichen Beweis schuldig, das diese Spiele alleinveranwortlich sind für die genannten Taten. Wenn dem so ist, wären auf der Welt millionenfache potenzielle Amokläufer unterwegs – merkwürdig nur, dass es im Angesicht dieser großen Zahl doch nur vergleichsweise wenige Vorfälle zu geben scheint.

Und nun der Paragraph:

§ 131a
Virtuelle Killerspiele

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme,
die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen
oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten
Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder
auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder
einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.“

Die beiden PDF Dateien beinhalten brisantes Gedankenwerk unserer Herren Vordenker aus Bayern.

Allerdings ist die spezifische Ausrichtung von
„Killerspielen“ zu beachten. Demgemäß werden an den Grad der Gewalttätigkeiten hier geringere
Anforderungen zu stellen sein als dort. Erfasst werden sollen Spielhandlungen, in
denen – fänden sie in der „realen“ Welt statt – dem Objekt der Handlung Schmerzen oder
Qualen erheblichen Ausmaßes zugefügt würden. Gleich steht der Fall, dass der Spieler –
unter der genannten Prämisse – aus gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung heraus tätig
wird, gleichfalls, dass eine menschenverachtende und rücksichtslose Tendenz zum Ausdruck
kommt.

Leider sind diese Politiker keine virtuellen Spielpartner. Denen hätte man dann die Portion Strom gekürzt, damit nicht so viele schadhafte Ideen herauskommen…. :evil: Aber es soll ja nicht bei der virtuellen Gewalt bleiben, nein auch sogenannte Paintball- oder Gotchaspiele werden in die dunkle Ecke des Gesetzes gestellt und werden somit in den Untergrund verschwinden.

Nicht-virtuelle »Killerspiele« wie Paintball oder Gotcha, »die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird«, will der Entwurf zur Ordnungswidrigkeit erklären – wer solche Veranstaltungen ausrichtet, daran teilnimmt oder dafür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt, soll mit einer Geldbuße belegt werden.

Laut einer Umfrage lehnt die Mehrzahl der Internetnutzer in Deutschland ein Verbot solcher Spiele ab.

Genau. Alle sind am Jammern, dass sie kein Geld haben – der Staat ist total klamm, also warum soll der rechtstreue und »habe-nix-zu-verbergen«- Bürger nicht einfach den Freund und Helfer, also die Polizei, mal eben nach dem Rechten schauen lassen? Genau. Dazu starten man einfach seinen PC, loggt sich ein in Internet, startet die Kamera und das Mikrofon und warte ab, bis ein Beamter frei ist und den Rechner sowie seine Umgebung durchforstet.

Man ist ja wie bei einer richtigen Durchsuchung als Zeuge dabei, also kein Problem mit der StPO. Und der Beamte muss gar nicht erst persönlich vorbeischauen, spart Anfahrtskosten, Personal und mitgebrachte Zeugen (wird gerne gemacht bei HDs). Nebenbei: So schafft der Beamte viel mehr Durchsuchungen am Tag wie sonst. Und wenn eben Zufallsfunde auftreten wie böse kopierte Betriebssysteme, Fotos von Dingen, von denen ich hier gar nicht weiter schreiben möchte, Filmchen, gerippte CDs und DVDs, eventuell ein rechtsradikales Büchlein im Regal (Kamera sei dank entdeckt!) und und und folgt die kleine Strafe auf dem Fuße, man war ja einsichtig und hatte nichts zu verbergen….

Aber richtige Tipps für das Verhalten bei Onlinedurchsuchungen gibt es nur im JurBlog.de:

Im Folgenden möchte ich, da die Behörden die Online-Durchsuchung unter § 102 StPO (Hausdurchsuchung) subsumieren, auf praktische, technische und juristische Probleme eingehen. Dabei zeigen wir zunächst den Normalfall (Hausdurchsuchung) und übertragen diese auf die Online-Durchsuchung….

Weiterhin gibt es auf TAZ.de ein schönes Interview mit Dr. Schäuble, in dem er offen und ehrlich zugibt:

taz: Herr Schäuble, sind Sie der ranghöchste Hacker Deutschlands?

Wolfgang Schäuble: Nein, ich komme in keinen Computer rein, ich weiß auch kaum, wie die Polizei das macht. Ich weiß gerade mal so, was ein Trojaner ist.

Ist doch schön zu wissen, das der Mann zu gibt keine Ahnung zu haben, aber vor dem Bürger so tut als ob er weiß wovon er spricht…. :roll:

Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken.

Öhm, wie war das jetzt noch mit dem schwarzen Koffer und den 100.000 Mark? Ach, lassen wir das, vergeben und vergessen (und verjährt). :mrgreen:

Wieder mal, leider scheint dies mittlerweile zur Gewohnheit für unsere große Regierungskoalition zu werden, wird ein Vorhaben von einem Bundesgericht kassiert.

Einen Blick auf die Festplatten Verdächtiger möchten Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) bei Bedarf gerne werfen können. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte sogar schon zusätzliche Planstellen geschaffen und Mittel besorgt für die Online-Durchsuchung von Rechnern durch staatlich lizenzierte Hacker. Nun aber entschied der Bundesgerichtshof (BGH): Die derzeitig gültige Strafprozessordnung deckt ein solches Vorgehen nicht. Ein heimlicher Blick in den Rechner, etwa mit Hilfe sogenannter Trojaner, ist nicht zulässig, so der BGH.

Tja, ähnlich wie bei dem geplanten Einsatz der Bundeswehr im Inland wird der Rechtsspruch nicht akzeptiert und mal der eigene Kopf zum Nachdenken gesenkt, sondern gleich in wilden Aktionismus und Rechthaberei gestartet nach dem Motto: Meine Suppe ess ich nicht (oder andere sollen sie auslöffeln), sprich: Nicht das Gericht hat Recht, sondern die Gesetze werden so angepasst, bis ich (Schäuble) Recht bekomme.

Erinnert mich an einen kleinen, trotzigen Jungen der nicht genug Liebe in der Kindheit bekommen hat oder sonstwie voller Gram und Wut steckt. Bevor so ein Trojaner auf unsere Festplatten losgelassen wird, sollte man sich lieber fragen, was der alles für Sicherheitslöcher bilden und aufreissen könnte, oder glaubt wer von den Bundeshackern, dass man das Ding niemals finden und analysieren wird?  Für wie blöd werden wir eigentlich alle gehalten? Und besonders diejenigen, um die es hier geht, die Verbrecherprofis?

Wenn das die Sicherheit sein soll, die mein Staat mir als Bürger bieten möchte dann muss ich ehrlich sagen, darauf kann ich gut verzichten. Nein, eher sollten sich die Sicherheitsfirmen aller Länder  zusammen schließen und solche Viren/ Rootkits zu verhindern versuchen, maximale Sicherheit für die informationelle Selbstbestimmung und die Bürgerrechte!

Natürlich werden hier die widerlichsten Gründe der menschlichen Verbrechen heran gezogen, um diesen Bundestrojaner überhaupt erst zum Leben zu erwecken und natürlich widern diese schlimmen Verbrechen den Bürger an. Aber leider fürchte ich, dass es hier genügend Kolatteralschäden geben wird.  Ohne Rücksicht auf Verluste soll geschnüffelt werden doch nach welchen Kriterien werden die »Täter« eigentlich ausgewählt? Nach genügend Verdacht? Ja dann kann es doch auch die normale Hausdurchsuchung richten, oder?

Es kann sich doch nur um blinde Sucherei im Heuhaufen handeln um dann, wenn man etwas gefunden hat, eine »wirkliche« Hausdurchsuchung durchzuführen.  Doch das alles hat nichts mehr mit polizeilicher Arbeit zu tun sondern driftet ab in die geheimdienstliche Schiene. Und was aus so einem Zusammenschluß werden kann, wissen wir ja aus unserer Geschichte.

Deswegen: Nein danke zum Bundesobervirus!

Kleiner Schock am Rande beim Surfen bei Wordpress Deutschland: Das Telemediengesetz!

Was für ein bürokratischer Unsinn. Der Staat schnüffelt, schürft, sammelt, mauert gegenüber dem Bürger und überwacht immer mehr, und der kleine Privatmann soll schützen, Auskünfte erteilen und am besten noch seinen eigenen Datenschutzbeauftragten und seine eigene Rechtsabteilung sein eigen nennen…

Willkommen in Schilda. Welcher Privatmensch blickt denn durch diesen ganzen Wust noch durch? Ich glaube kaum dass ich als kleiner Blogbetreiber »gesammelte« Daten so aufarbeiten kann, dass ich sie großartig bestimmten Personen zuordnen und dann noch miteinander verknüpfen könnte. Und wenn ja, weiß ich dann, das »Pertele« bei mir einen Kommentar geschrieben hat, die und die Seiten besucht und seine Mailadresse »peterle@anonymus.de« lautet – toll!

Da bisher ein fehlendes Impressum trotzdem immer dazu geführt hat, dass Abmahner und Co den Verantwortlichen gefunden haben, frage ich mich, wo denn da das wirkliche Problem steckt? Und das wird in Zukunft genauso aussehen. Da Wordpress und viele andere php-Skripte wie z. B. vBulletin, phpBB eher keine deutschen »Produkte« sind, muss der Anfänger demnächst auch noch halbwegs Programmieren lernen, damit er ja diese Skripte an die deutsche Gesetzgebung anpassen kann.

Und um demnächst die anfallenden Auskunftsersuchen befriedigen zu können muss noch eine Fachkraft eingestellt werden – gut für den Arbeitsmarkt – die stundenlang Logs auswertet und aufbereitet.

Aber anstatt wie der Franzose unseren Damen und Herren „da oben“ mal den Marsch zu blasen knicken wir wieder nach alter preußischer Sitte ein und werden brav und fein unsere Webseiten um ein Impressum, Datenschutzerklärung, Auskunftsersuchenformulare, biometrische Daten des Administrators sowie eine Entschuldigung an Eides statt, dass wir uns überhaupt erlaubt haben, eine Seite als Angebot ins Netz zu stellen, erweitern.

Danke Gesetzgeber, wenn der Bürger keine Probleme hat, wieso nicht auf diese Art und Weise welche schaffen? Der Tag wäre sonst vermutlich viel zu langweilig.

2007 2 Feb

Klima geht uns alle an

Filed under: Allgemein | RSS 2.0 | TB | Comments off

Heute morgen die Zeitung aufgeschlagen und *razong* eine Ohrfeige bekommen: Es wurde wieder mal über die nahende Erderwärmung geschrieben und dass diese bereits im vollen Gang ist. Bis zum Ende des Jahrhunderts können es bis zu 4 Grad mehr werden, wobei der Norden Deutschlands mehr darunter zu leiden hätte. Tropische Nächte, heisse Sommer, weniger Regen in der Sommerzeit, dafür milde Winter und sehr viel mehr Regen in der eigentlich kalten Jahreszeit. Steigende Wasserpegel und der Verlust ganzer Landstriche stehen uns bevor.

Wenn wir da nicht sofort umdenken, kann es noch schlimmer werden. Nur, wie soll jeder von uns das machen? Wird nicht Mobilität verlangt? Hängen nicht große Teile der Wirtschaft davon ab? Was tun wir mit Luftverpestern wie den USA oder China und Indien?

Keine Frage, wir alle müssen etwas unternehmen, doch die Ungewissheit bleibt, welche Konsequenzen das auf unser Leben haben wird. Dass es der Erde viel besser gehen würde ohne den Menschen dürfte jedem klar sein. Wir verschmutzen das Klima, nicht die Natur. Wenn wir so weiter machen, leben wir schnell und sterben jung. Konsequenzen wird es also so oder so haben.

2007 1 Feb

Kreativ oder eher schief…?

Filed under: Orange Hoster | RSS 2.0 | TB | Comments off

Der Taschengeldhoster, ein Ableger von Netpublics, verlost 10x kostenloses Hosting, wenn man gute Werbe(schwein) sprüche klopft. Um die Höhe des Niveaus vorzugeben, hat man sich zum Beispiel den Spruch hier ausgedacht:

http://www.taschengeldhoster.de/ballons/13.jpg

»Heribert findet an schönen Säuen öfter mal Gefallen. Für EIN JAHR Hosting kann ich ca. 25x relativ sicher verhüten…«

Okay, nach dem ich fertig war mit Lachen ( :mrgreen: ) habe ich über diesen Spruch nachgedacht und mich gefragt, ob der jetzt würdig zum Image des Hosters passt oder eher eine Bodenlandung unterhalb der Gürtellinie darstellt. Aber der mit den Kaugummis auf der Startseite des Taschengeldhosters ist ja auch als recht, na, gelungen anzusehen…

Okay, wenn das die Sprüche sind, auf die die Zielgruppe dieses Hosters, also die jugendlichen Taschengeldinhaber, stehen, soll es von mir aus okay sein. Wer das anders sieht, sollte sich einen Hoster suchen, der keine Sprüche klopft, sondern harte Leistung für das Geld erbringt.


MamboBlog by Wordpress 9966
Adaption and Design: Gabis Wordpress-Templates
52 queries - 1.222 seconds. This blog uses DigoWatchWP an anti-fraud plugin for Wordpress.

Bad Behavior has blocked 1191 access attempts in the last 7 days.