»Schwerer Eingriff ins Privatleben der Europäer«
Heise Online Artikel.
Die formale Bestätigung der heftig umstrittenen Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten (PDF-Datei) durch den EU-Ministerrat hat inhaltlich weit auseinanderliegende Reaktionen hervorgerufen. So sprach EU-Justizkommissar Franco Frattini angesichts der nun möglichen sechs bis 24 Monate langen Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren von »einem Sieg für die Demokratie, für unsere EU-Bürger und für die Grundrechte, auf der die Europäische Union sowie ihre 25 Mitgliedsstaaten basieren«. Im aktuellen Jahresbericht zur Tätigkeit der »Artikel 29″-Gruppe der obersten Datenschützer aus den EU-Ländern, den der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar als amtierender Vorsitzender gleichzeitig dem EU-Parlament übergab, wird die pauschale Überwachungsmaßnahme dagegen als »starker Eingriff in das Leben praktisch jedes europäischen Bürgers« scharf kritisiert.
Ich weiss nicht, was der Herr Frattini vor seiner Aussage getrunken hatte, aber einen Sieg für die Demokratie (kommt natürlich auf die Sichtweise an, oder wie man Demokratie versteht..), EU-Bürger und Bürgerrechte kann ich darin wirklich nicht entdecken. Ich würde es eher als Worst-Case sehen und es ist der größte Verlust an Bürgerrechten seit dem 11.09. .
»Eine riesige Fülle an Informationen über fast alle Kontakte, Interessen, Lebenswandel, Aufenthaltsorte, Tun, Denken und Fühlen – mit anderen Worten über die Persönlichkeit des Einzelnen – werden verfügbar gemacht«, warnt die Datenschutzgruppe. Sie hatte daher wiederholt mit Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention ihre Vorbehalte zum Ausdruck gebracht und Vorschläge für datenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen formuliert, die bei der Speicherung der begehrten Verbindungs- und Standortdaten zu beachten sind. Nach Ansicht der Datenschützer hätte eine Protokollierung der Nutzerspuren im konkreten Verdachtsfall über das etwa von den USA praktizierte »Quick Freeze«-Verfahren zur Verbrechensbekämpfung ausgereicht. Befürworter der Richtlinie betrachten die Pauschalspeicherung und den damit erhobenen Generalverdacht gegen die rund 450 Millionen EU-Bürger dagegen als unerlässlich für eine effektive Strafverfolgung und rücken dabei offiziell die Terrorismusbekämpfung in den Vordergrund.
Genau so sieht das aus. Es wird immer verschwiegen, dass weit über 90 % derartiger Straftaten aufgeklärt werden. Und dass mit »herkömmlichen« Ermittlungsmethoden und derzeitiger Gesetzeslage.
Die Blicke der Beobachter und der betroffenen Unternehmen richten sich jetzt auf mögliche Klagen gegen die Maßnahme vor dem Europäischen Gerichtshof. Entsprechende Pläne hatte die irische Regierung wiederholt geäußert, da sie die für das Gesetz gewählte Rechtsgrundlage mit der Beteiligung des EU-Parlaments nicht akzeptiert. Aber auch Bürgerrechtler wie der Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, sprechen angesichts des Paradigmenwechsels in der Strafverfolgung und dem Wegfall der Unschuldsvermutung von der Notwendigkeit, »nun das europäisches Verfassungsrecht zu mobilisieren«.
Das ist wohl noch die einzige, kleine Hoffnung, aber ich habe da ein dummes Gefühl im Bauch…
Hierzulande sind die Umsetzungspläne mit einem Beschluss des Bundestags über einen Antrag der Großen Koalition schon weit gediehen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, es bei einer sechs Monate langen Speicherfrist zu belassen. Allerdings soll der Zugriff der Sicherheitsbehörden nicht nur bei »schweren Straftaten«, sondern auch bei allen »mittels Telekommunikation begangener« Delikte gestattet werden. Darunter könnten etwa auch Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen fallen. Wirtschaftsverbände haben den Antrag trotzdem begrüßt, da er auf eine Kostenentschädigung für die Hilfssheriffstätigkeiten der Unternehmen pocht.
Die Massenverfolgung wird nun umgesetzt. Ob das den Umsatz steigern wird, wage ich zwar zu bezweifeln, aber so kommen viele, viele Menschen endlich mal in den »Genuß« Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein. Eventuell denkt der bis dahin unbedarfte EU-Bürger mal daran, was denn da wirklich eingeführt wurde. Bisher scheint ja bis auf recht wenige Stimmen Schweigen im Walde zu herrschen.
Generell bezweifelt der Bitkom aber nach wie vor, »dass der Nutzen einer flächendeckenden Speicherung im rechten Verhältnis steht zu den erheblichen Eingriffen in die Privatsphäre der Nutzer und die Wirtschaftsgrundrechte der Unternehmen«
Dazu gibt es kein Verhältnis mehr, dieses Gesetz ist unverhältnismäßig meiner Meinung nach, da es ohne Grund in die Rechte vieler unschuldiger Menschen eingreift.
Proteste von Parlamentariern kommen verstärkt aus Österreich, wo die Planungen zur Implementierung der Direktive noch am Anfang stehen. Das Gesetz sei »insgesamt nicht verhältnismäßig, datenschutzrechtlich höchst bedenklich, in alle möglichen Richtungen interpretierbar und kann in jedem Land anders umgesetzt werden«
Diskussionen wie immer im Heise online Forum.
Artikel auch dazu bei Onlinekosten.de
Sechs Monate lang sollen künftig Internet- und Telefondaten gespeichert werden, darunter fallen auch E-Mails und SMS. Gesprächsinhalte sind dabei zwar weiterhin tabu, es wird aber eine Ortung der Anrufer zu Beginn des Telefonats erfolgen. Bislang mussten die Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten unverzüglich nach Beenden eines Gesprächs wieder löschen. Die einzige Ausnahme bildeten Abrechnungszwecke. Wurden die Daten für die Abrechnung benötigt, so konnten die Telefonanbieter diese trotzdem eine Zeit lang speichern….
…Nicht nur Filesharer betroffen
In dem Antrag der CDU/CSU und SPD zur »Speicherung mit Augenmaß« wird aber die Forderung laut, die gespeicherten Daten auch nutzen zu dürfen, wenn es um Straftaten geht, die mittels Telekommunikation begangen wurden. In dem Antragstext heißt es: »Zur Aufklärung von Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und von mittels Telekommunikation begangener Straftaten, ist dieses Ermittlungsinstrument unverzichtbar.
Freuen dürfte dieser Beschluss nun vor allem auch die Musikindustrie, die schon seit langer Zeit den Zugang zu den Verbindungsdaten von Nutzern illegaler Tauschbörsen fordert. Auch für die Nutzer von DSL-Flatrates könnte sich in Zukunft einiges ändern. Untersagte noch die jüngste Rechtsprechung eine Speicherung der Verbindungsdaten bei Flatratekunden, so sollen mit dem neuen Antrag der Datenspeicherung auch hier Tür und Tor geöffnet werden….
…Bislang ohne Erfolg
In einer gemeinsamen Erklärung wandten sich bereits am 7. Februar Datenschützer, Verbraucherschützer und Journalisten gegen die von der Bundesregierung befürwortete Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten. Zehn Verbände, darunter der Deutsche Journalisten Verband (DJV), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzvb) und der Chaos Computer Club (CCC) bezeichneten die Datenspeicherung als »inakzeptabel« und forderten bereits vor der Abstimmung die Mitglieder des Deutschen Bundestages dazu auf, an ihrer 2005 erklärten Ablehnung der Massendatenspeicherung festzuhalten. Ohne Erfolg.
Finsternis zieht über unser Land….., denn wer wirklich glaubt, dass diese Umsetzung Terroristen von ihren Taten abhält, ist mehr als nur naiv. Denn allein das »Nebenprodukt«, also alle sonstigen Straftaten, die mittels Kommunikation begangen werden können (und ja, das sind eine ganze Menge, lasst mal Eure Phantasie ein wenig spielen…) ebenfalls verfolgen zu können, hinterlässt doch den Eindruck, dass der Terror als willkommende Begründungsgrundlage für diesen Schwachsinn herangezogen wurde.