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Archives: Februar 2006

2006 28 Feb

GEZ-Gebühr für PCs:

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PC-WELT-Leser sagen Nein! Und ich auch!

PC Welt Artikel.

Knapp 97 Prozent aller Teilnehmer an der Umfrage sind gegen die GEZ-Gebühr. 6812 Personen nahmen bis Redaktionsschluss daran teil.

Ergebnis: hier

Die Frage ist jetzt nur: Wenn interessiert das (wirklich) von den Veranwortlichen? Hat das Auswirkungen auf eine Entscheidung? Gebührenhöhe? Sonst was? Ich denke nein, denn der Drops ist gelutscht und die Gebühr wird kommen. Wie dann die Datenhatz auf säumige Internetnutzer aussehen wird, darüber bin ich ja mal gespannt.

2006 26 Feb

Handy als Festnetz

Filed under: Technik | RSS 2.0 | TB | 2 Comments

Stiftung Warentest Artikel

Die Mobilfunkanbieter greifen die Telekom und andere Festnetzbetreiber an. T-Mobile, Vodafone, o2 und E-Plus bieten Verträge an, die aus dem Handy auch ein Festnetztelefon machen. Die Mobilfunker setzen mit dem Angebot einer Flatrate sogar noch eins drauf: Gespräche ins Festnetz und ins eigene Netz sind dann rund um die Uhr kostenlos. E-Plus hatte mit „Base“ den Anfang gemacht. o2 zog mit der Genion Flatrate nach. Nun hat Vodafone den Kampf eröffnet. STIFTUNG WARENTEST sagt, für wen sich der Umstieg lohnt.

Das wurde auch Zeit, dass sich an der Handyfront preislich etwas tut. Im Grunde genommen ist das Telefonieren mit einem Mobiltelefon immer noch teuer. Aber genau hinschauen wie man telefoniert sollte man schon, denn alles hat seine Vor- und Nachteile:

Genion

Vorteile:

  • Die Homezone ist mit einem Radius von etwa 2 Kilometern im Vergleich zu den Angeboten von T-Mobile und Vodafone ungefähr doppelt so groß. In vielen Städten ist die Homezone von o2 sogar so eingerichtet, dass die Nutzer im ganzen Stadtgebiet zu Hause sind.
  • o2 Genion hat mit 9,99 Euro die geringste Grundgebühr im Vergleich zu ähnlichen Angeboten der Mobilfunker.

Nachteile:

  • o2 unterscheidet zwischen Orts- und Ferngesprächen. Die Ortsgespräche sind zwar ein Cent günstiger als bei T-Mobile und Vodafone. Dafür sind die Ferngespräche jedoch 3 Cent teurer.

Vodafone und T-Mobile

Vorteile:

  • Wer bereits einen Mobilfunkvertrag bei einem Anbieter hat, kann relativ unkompliziert seinen Vertrag erweitern und so sein Handy auch als Festnetztelefon benutzen. Da Kunden eine Festnetznummer bekommen, haben sie neben ihrem normalen Telefon von der Telekom quasi ein weiteres Festnetztelefon von Vodafone oder T-Mobile. Anrufer bezahlen die üblichen Festnetzpreise.

Nachteile:

  • Mit 4 Cent für Ferngespräche liegen die Preise deutlich über dem Minutenpreis für Ferngespräche mit Call-by-Call-Vorwahlen. Die kosten je nach Tageszeit zwischen 0,7 und 2,5 Cent. Kunden können die zusätzlichen 5 Euro also nicht mehr „reintelefonieren“, weil Call-by-Call-Gespräche über das normale Festnetztelefon immer günstiger sind.

Base

Vorteile:

  • Base ist ortsunabhängig. Die Flatrate gilt überall in Deutschland. Base ist also interessant für Leute, die viel unterwegs sind und viel ins Festnetz telefonieren.

Nachteile:

  • Base-Teilnehmer haben nur eine Mobilfunknummer. Anrufer bezahlen somit immer Mobilfunkgebühren ins E-Plus-Netz. Wer ausschließlich ein Base-Handy benutzt, verursacht bei den Anrufern bei längeren Gesprächen erhebliche Kosten. Es sei denn, der Angerufene ruft gleich zurück.

Vodafone und o2

Vorteile:

  • Das Angebot kann eine Alternative zum Festnetzanschluss der Telekom sein. Wer schon einen Handy-Vertrag hat, bezahlt bei Vodafone 20 Euro und bei Genion 9,99 Euro mehr. Im Vergleich: Die Telekom bietet mit dem Tarif XXL Fulltime für 35,90 eine Festnetzflatrate an.

Nachteile:

  • Wer sich den Festnetzanschluss bei der Telekom spart und nur noch Vodafone ZuHause oder o2 Genion benutzt, hat keine Möglichkeit, mit seinem Rechner in einer zumutbaren Geschwindigkeit zu surfen. Denn Voraussetzung für einen schnellen DSL-Anschluss ist nämlich entweder ein Telefonanschluss bei der Telekom. Oder ein Kabelanschluss: In verschiedenen Regionen Deutschlands wird von Kabelnetzbetreibern ein Internetzugang via Kabel angeboten.

Das abschließende Fazit sollte natürlich jeder selbst auf der Seite (sowie den Gesamtartikel) lesen, es lohnt sich!

grinser2.gif

2006 26 Feb

Der Chat und die erste Kündigung

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Gestern habe ich einen Chat in das Forum integriert. War leichter als ich dachte, mal sehen, wie er so ankommt. PHP Chats neigen ja dazu, Serverlast zu verursachen, deswegen habe ich die maximale Useranzahl in den einzelnen Räumen begrenzt, um das erst einmal auszuprobieren und natürlich auch keinen Ärger mit meinem Hoster zu bekommen.

Wie die Mitglieder jetzt darauf anspringen, ist natürlich die Frage, ich hoffe, die Attraktivität des Forums wird dadurch gesteigert.

Apropos Attraktivität: Nach den Forumsregeln habe ich jetzt einen sogenannten »Nullposter« angeschrieben, der sich 60 Tage lang nicht mehr hat blicken lassen (registriert und das war`s). Irgendwie ja doof, gerade, weil wir noch eine sehr kleine Community sind.

Aber die Frage ist und bleibt: Wer registriert sich bei uns, wenn er nur lesen will? Das geht auch so. Und ein Forum lebt von seinen Mitgliedern. Schreibt niemand, gibt es auch nichts zu lesen.

Ich bin auf die Reaktion gespannt, wenn denn eine kommt. Ansonsten werde ich den ersten löschen….

2006 26 Feb

Olympische Winterspiele 2006 in Torino

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Olympia 2006

Schon seit Tagen führt Deutschland den Medaillenspiegel in Torino an. Ohne große Skandale ist es ein schönes Erlebnis mitzubekommen, wie deutsche Sportler ihre Leistung darbieten. Wunderbar, erstklassig, weiter so!

Hoffentlich kann dieser Spitzenplatz bis zum letzten Tag verteidigt werden.

2006 24 Feb

MPAA verklagt Torrent-Suchmaschinen

Filed under: Musikindustrie, Technik | RSS 2.0 | TB | Comments off

PC-Welt Artikel.

Die Hatz geht weiter. Nachdem der Razorback 2 Server für das Emule Netzwerk geschlossen wurde werden nun Linkseiten attackiert.

Zwar bieten die betroffenen Sites direkt keine illegalen Downloads an, doch bereits das Verlinken darauf könnte auf Grund des Digital Millenium Copyright Acts juristisch zumindest problematisch werden. Demnach ist ein Site-Betreiber nicht dafür verantwortlich zu machen, wenn auf illegale Inhalte verlinkt wird (auch Google findet Torrents, wurde bislang aber noch nicht verklagt).
Allerdings nur dann, wenn der Site-Betreiber

 
  • nicht weiß, dass er auf illegales Material verlinkt

 
  • auf Beschwerde hin den Zugang zu den betreffenden Inhalten unterbindet

 
  • keinen finanziellen Vorteil durch das Anbieten der Links auf illegales Material hat

Das erste wird immer etwas schwer sein seitens der Serverbetreiber zu belegen. Die anderen beiden Punkte müssten erstmal seitens der MPAA bewiesen werden, aber das werden sie wohl jetzt versuchen.

Ich denke, die Server werden in Länder wandern, wo sie die MPAA und deren Zwillingsorganisationen nicht mehr belangen kann, dann darf der User die Suppe wieder auslöffeln, der mit exorbitanten Abmahnungs- und Anwaltsgebühren in die Knie gezwungen werden soll. Wie sich die P2P Szene darauf einstellt, darauf bin ich nun gespannt. An ein Ende der P2P Netzwerke glaube ich nicht. Eher an einen nun kommenden technischen »Machtkampf«, den rechtlichen wird man wohl aus Sicht der Szene nicht gewinnen können.

»Ihr gutes Recht und seine Grenzen« lautet der Titel der aktuellen CT Nr. 5/2006 vom 20.02.2006. Hier wird entgegen der gerne von der Musikindustrie und seinen Verwanden genutzten Verwirrungstaktik mal Tacheles geschrieben und erklärt, was erlaubt, was verboten, und was sich in der Grauzone des aktuell gültigen Rechts befindet.

Anstatt u. a. mit Vergewaltigung in seinen »Raubkopierer sind Verbrecher« Spots zu drohen wird in dem Artikel deutlich erklärt, dass das Wort »Raubkopierer« nur eine sprachlich sich eingefleischte Floskel der MI ist und sich ein Verbrechen nicht mal für gewerbsmässige Schwarzkopierer ergibt.

Weiterhin interessant sind die Versuche eines Gesetztestreuen, der auszog, um eine legale Kopie eines selbst erstellten Samplers zu brennen und weiter geben zu dürfen. Was er dort von Plattenlabels und Co zu hören bekommt, ist wirklich klasse.

Weiterhin wird erläutert, was man bei Abmahnungen und Unterlassungserklärungen tun und unterlassen sollte.

Ein achtseitiger Beitrag, der endlich mal Licht ins Dunkel bringt und Pflicht sein sollte für alle, die sich mit dem Kopieren digitaler Medien, Filesharing etc. beschäftigen. Für 3 Euro zu haben.

ct.jpg

So kann man es auch sehen: (Artikel bei PC Welt)

Der Betreiber von »Razorback2″ hat laut der MPA (Motion Picture Association) mit der Verbreitung von illegalen Inhalten vor allem Geld verdienen wollen und sich nicht darum gekümmert, welche Inhalte die Anwender eigentlich miteinander tauschten. So hatte »Razorback2″ unter anderem Inhalte mit Kinderpornographie, Trainingvideos für Terroristen und Anleitungen für die Herstellung von Bomben im Angebot. »Razorback2 war nicht nur ein enormer Index für Internet-Anwender, der zum illegalen Tausch ermunterte, sondern auch eine Bedrohung für die Gesellschaft«, so die MPA.

Natürlich ist daran der Serverbetreiber Schuld….*kopfschüttel*, wobei der Widerspruch in sich ja auch in dem Artkel steht:

Dem Prinzip von Edonkey folgend, befanden sich die Inhalte nicht auf dem Server, sondern dieser diente als Schnittstelle zwischen den tauschenden Anwendern.

Das Angebot sind also die Sharer, nicht der Server, aber was will man schon erwarten. Ist wie bei der Terrorbekämpfung, immer das Brot dick schmieren, damit möglichst viele satt werden….

Artikel bei Onlinekosten.de.

Dass nicht nur der Staat gerne seine Bürgern, sondern auch Provider ihre Kunden ausschnüffeln, dürfte nicht jedem bekannt sein. Doch spätestens dann, wenn man seine Billigflatrate auch als eine solche nutzt, könnte man die Erfahrung machen, dass nicht alles geil ist, was geizig daher kommt.

Kunden mit hohem Datenaufkommen sind bei Breitband-Anbietern nicht gerne gesehen. Jedenfalls dann nicht, wenn sie eine günstige Flatrate beziehen. Der Pauschalpreis für die schnelle Internetanbindung beruht auf einer Mischkalkulation. Verursacht ein Kunde viel Traffic, schreibt der Provider rote Zahlen.

Nach dem Gerichtsurteil des Landgerichts Darmstadt darf T-Online bei Flatrate-Kunden künftig keine personenbezogenen IP-Adressen und Nutzungsdaten mehr speichern. Das hat natürlich auch Auswirkung auf andere Anbieter. Zu gerne wurden Poweruser vor die Tür gestellt, wenn ihr Datenvolumen der hausinternen Mischkalkulation zuwider lief.

Nutzungs- und Verkehrsdaten von Kunden dürfen also nur erhoben werden, »soweit dies zur Inanspruchnahme der Teledienste und Abrechnung derselben erforderlich ist«, erklärt Rechtsanwalt Arne Ritter aus Laatzen bei Hannover. Der IT-Experte betont, dass bei einer Flatrate keine Verbindungsdaten zur Rechnungstellung erforderlich sind – also weder IP-Adressen, noch Verbindungszeiten und Traffic-Werte gespeichert werden dürften.

Somit erschwert sich das Schnüffeln nach Powerusern und Provider gehen an den Rand der Legalität, tun sie es doch. Das Speichern dieser Daten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 300.000 Euro geahndet werden.

Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Für Rechtsanwalt Arne Ritter steht fest: Kommt ein Mandant mit einer Abmahnung oder Kündigung wegen vermeintlich überzogener Nutzung einer Flatrate zu ihm, würde er sofort »ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den jeweiligen Provider einleiten«.

Das Angebot wird Poweruser freuen- so lange, bis ihre Daten diesmal vom Staat auf Vorrat gehalten werden….

2006 22 Feb

Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung

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Findet man hier:

Deutscher Bundestag

Mit der Petition wird gefordert, eine übermäßige Vorratsdatenspeicherung der TK-Verbindungsdaten, wie sie in der EU diskutiert werden mit dem Ziel, organisierte Kriminalität und Terrorismus zu verhüten bzw. zu bekämpfen, nicht durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Mittel können sinnvoller eingesetzt werden……

2006 22 Feb

Vorratsdatenspeicherung:

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»Schwerer Eingriff ins Privatleben der Europäer«

Heise Online Artikel.

Die formale Bestätigung der heftig umstrittenen Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten (PDF-Datei) durch den EU-Ministerrat hat inhaltlich weit auseinanderliegende Reaktionen hervorgerufen. So sprach EU-Justizkommissar Franco Frattini angesichts der nun möglichen sechs bis 24 Monate langen Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren von »einem Sieg für die Demokratie, für unsere EU-Bürger und für die Grundrechte, auf der die Europäische Union sowie ihre 25 Mitgliedsstaaten basieren«. Im aktuellen Jahresbericht zur Tätigkeit der »Artikel 29″-Gruppe der obersten Datenschützer aus den EU-Ländern, den der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar als amtierender Vorsitzender gleichzeitig dem EU-Parlament übergab, wird die pauschale Überwachungsmaßnahme dagegen als »starker Eingriff in das Leben praktisch jedes europäischen Bürgers« scharf kritisiert.

Ich weiss nicht, was der Herr Frattini vor seiner Aussage getrunken hatte, aber einen Sieg für die Demokratie (kommt natürlich auf die Sichtweise an, oder wie man Demokratie versteht..), EU-Bürger und Bürgerrechte kann ich darin wirklich nicht entdecken. Ich würde es eher als Worst-Case sehen und es ist der größte Verlust an Bürgerrechten seit dem 11.09. .

»Eine riesige Fülle an Informationen über fast alle Kontakte, Interessen, Lebenswandel, Aufenthaltsorte, Tun, Denken und Fühlen – mit anderen Worten über die Persönlichkeit des Einzelnen – werden verfügbar gemacht«, warnt die Datenschutzgruppe. Sie hatte daher wiederholt mit Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention ihre Vorbehalte zum Ausdruck gebracht und Vorschläge für datenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen formuliert, die bei der Speicherung der begehrten Verbindungs- und Standortdaten zu beachten sind. Nach Ansicht der Datenschützer hätte eine Protokollierung der Nutzerspuren im konkreten Verdachtsfall über das etwa von den USA praktizierte »Quick Freeze«-Verfahren zur Verbrechensbekämpfung ausgereicht. Befürworter der Richtlinie betrachten die Pauschalspeicherung und den damit erhobenen Generalverdacht gegen die rund 450 Millionen EU-Bürger dagegen als unerlässlich für eine effektive Strafverfolgung und rücken dabei offiziell die Terrorismusbekämpfung in den Vordergrund.

Genau so sieht das aus. Es wird immer verschwiegen, dass weit über 90 % derartiger Straftaten aufgeklärt werden. Und dass mit »herkömmlichen« Ermittlungsmethoden und derzeitiger Gesetzeslage.

Die Blicke der Beobachter und der betroffenen Unternehmen richten sich jetzt auf mögliche Klagen gegen die Maßnahme vor dem Europäischen Gerichtshof. Entsprechende Pläne hatte die irische Regierung wiederholt geäußert, da sie die für das Gesetz gewählte Rechtsgrundlage mit der Beteiligung des EU-Parlaments nicht akzeptiert. Aber auch Bürgerrechtler wie der Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, sprechen angesichts des Paradigmenwechsels in der Strafverfolgung und dem Wegfall der Unschuldsvermutung von der Notwendigkeit, »nun das europäisches Verfassungsrecht zu mobilisieren«.

Das ist wohl noch die einzige, kleine Hoffnung, aber ich habe da ein dummes Gefühl im Bauch…

Hierzulande sind die Umsetzungspläne mit einem Beschluss des Bundestags über einen Antrag der Großen Koalition schon weit gediehen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, es bei einer sechs Monate langen Speicherfrist zu belassen. Allerdings soll der Zugriff der Sicherheitsbehörden nicht nur bei »schweren Straftaten«, sondern auch bei allen »mittels Telekommunikation begangener« Delikte gestattet werden. Darunter könnten etwa auch Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen fallen. Wirtschaftsverbände haben den Antrag trotzdem begrüßt, da er auf eine Kostenentschädigung für die Hilfssheriffstätigkeiten der Unternehmen pocht.

Die Massenverfolgung wird nun umgesetzt. Ob das den Umsatz steigern wird, wage ich zwar zu bezweifeln, aber so kommen viele, viele Menschen endlich mal in den »Genuß« Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein. Eventuell denkt der bis dahin unbedarfte EU-Bürger mal daran, was denn da wirklich eingeführt wurde. Bisher scheint ja bis auf recht wenige Stimmen Schweigen im Walde zu herrschen.

Generell bezweifelt der Bitkom aber nach wie vor, »dass der Nutzen einer flächendeckenden Speicherung im rechten Verhältnis steht zu den erheblichen Eingriffen in die Privatsphäre der Nutzer und die Wirtschaftsgrundrechte der Unternehmen«

Dazu gibt es kein Verhältnis mehr, dieses Gesetz ist unverhältnismäßig meiner Meinung nach, da es ohne Grund in die Rechte vieler unschuldiger Menschen eingreift.

Proteste von Parlamentariern kommen verstärkt aus Österreich, wo die Planungen zur Implementierung der Direktive noch am Anfang stehen. Das Gesetz sei »insgesamt nicht verhältnismäßig, datenschutzrechtlich höchst bedenklich, in alle möglichen Richtungen interpretierbar und kann in jedem Land anders umgesetzt werden«

Diskussionen wie immer im Heise online Forum.

Artikel auch dazu bei Onlinekosten.de

Sechs Monate lang sollen künftig Internet- und Telefondaten gespeichert werden, darunter fallen auch E-Mails und SMS. Gesprächsinhalte sind dabei zwar weiterhin tabu, es wird aber eine Ortung der Anrufer zu Beginn des Telefonats erfolgen. Bislang mussten die Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten unverzüglich nach Beenden eines Gesprächs wieder löschen. Die einzige Ausnahme bildeten Abrechnungszwecke. Wurden die Daten für die Abrechnung benötigt, so konnten die Telefonanbieter diese trotzdem eine Zeit lang speichern….

Nicht nur Filesharer betroffen

In dem Antrag der CDU/CSU und SPD zur »Speicherung mit Augenmaß« wird aber die Forderung laut, die gespeicherten Daten auch nutzen zu dürfen, wenn es um Straftaten geht, die mittels Telekommunikation begangen wurden. In dem Antragstext heißt es: »Zur Aufklärung von Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und von mittels Telekommunikation begangener Straftaten, ist dieses Ermittlungsinstrument unverzichtbar.

Freuen dürfte dieser Beschluss nun vor allem auch die Musikindustrie, die schon seit langer Zeit den Zugang zu den Verbindungsdaten von Nutzern illegaler Tauschbörsen fordert. Auch für die Nutzer von DSL-Flatrates könnte sich in Zukunft einiges ändern. Untersagte noch die jüngste Rechtsprechung eine Speicherung der Verbindungsdaten bei Flatratekunden, so sollen mit dem neuen Antrag der Datenspeicherung auch hier Tür und Tor geöffnet werden….

Bislang ohne Erfolg

In einer gemeinsamen Erklärung wandten sich bereits am 7. Februar Datenschützer, Verbraucherschützer und Journalisten gegen die von der Bundesregierung befürwortete Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten. Zehn Verbände, darunter der Deutsche Journalisten Verband (DJV), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzvb) und der Chaos Computer Club (CCC) bezeichneten die Datenspeicherung als »inakzeptabel« und forderten bereits vor der Abstimmung die Mitglieder des Deutschen Bundestages dazu auf, an ihrer 2005 erklärten Ablehnung der Massendatenspeicherung festzuhalten. Ohne Erfolg.

Finsternis zieht über unser Land….., denn wer wirklich glaubt, dass diese Umsetzung Terroristen von ihren Taten abhält, ist mehr als nur naiv. Denn allein das »Nebenprodukt«, also alle sonstigen Straftaten, die mittels Kommunikation begangen werden können (und ja, das sind eine ganze Menge, lasst mal Eure Phantasie ein wenig spielen…) ebenfalls verfolgen zu können, hinterlässt doch den Eindruck, dass der Terror als willkommende Begründungsgrundlage für diesen Schwachsinn herangezogen wurde.


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